Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Grundsteuer C)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In Frankfurt wird eine Grundsteuer C nach § 25 Abs. 5 GrStG eingeführt, die einen erhöhten Hebesatz für baureife Grundstücke festlegt. Der Hebesatz der Grundsteuer C muss dabei höher sein als der der Grundsteuer B.

Begründung:

 Seit dem 1.1.2025 haben Kommunen in Hessen die Möglichkeit, für baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen: „Baureife Grundstücke sind unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 des Bewertungsgesetzes, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten.“[1] Mit der Grundsteuer C können Städte und Gemeinden unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, durch einen gesonderten Hebesatz höher belasten als die übrigen unbebauten Grundstücke. Dadurch kann der finanzielle Druck zugunsten einer Bebauung erhöht werden.

Laut Bundesfinanzministerium dient die Steuer dem folgenden Zweck: „Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Künftig sollen Städte und Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen.“[2]

Angesichts des eklatanten Wohnraummangels in Frankfurt, muss dieses wichtige politische Instrument zur Steuerung des Wohnungsmarktes genutzt werden, um Bodenspekulation unattraktiv zu machen und somit die Mobilisierung von Bauland zur Deckung des erhöhten Wohnbedarfs zu beschleunigen. Mit der Einführung der Grundsteuer C kann die Stadt ein klares Signal setzen: Dringend benötigtes Bauland darf nicht mehr ohne Konsequenzen brachliegen.

Die Linke im Römer

Dominike Pauli und Michael Müller

Fraktionsvorsitzende

 

Antragstellende:

Stv. Ayse Dalhoff

Stv. Dominike Pauli

Stv. Daniela Mehler-Würzbach

Stv. Michael Müller

Stv. Monika Christann

[1] https://grsth.bundesfinanzministerium.de/grsth/2022-2025/A-BewG-GrStG-AE/GrStG-AE/Abschnitt-III-Festsetzung-und-Entrichtung-der-Grundsteuer/Paragraf-25/inhalt.html

[2] https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/grundsteuer-c-in-hessen

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