Verpflichtende Qualifizierung für Aufsichtsrät*innen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Stadtverordnete sowie Magistratsmitglieder, die Aufsichtsratsposten in städtischen Gesellschaften (Eigengesellschaften/Mehrheitsbeteiligungen) antreten, sind verpflichtet, fachliche Schulungen zu Rechten und Pflichten sowie zum unternehmensspezifischen Themenbereich zu absolvieren.

Begründung:

Immer wieder zeigt sich, dass Aufsichtsratsmitglieder, welche von den Regierungskoalitionen eingesetzt wurden, sich nicht ausreichend die gesetzlich erforderlichen Kenntnisse über Rechte und Pflichten durch umfassende Schulungen angeeignet haben. Fehlende Fachkompetenz der politischen Repräsentant*innen in den Aufsichtsräten trägt zu einem nicht unwesentlichen Teil dazu bei, dass gegen das öffentliche Interesse gehandelt wird. Beispielhaft zu erwähnen ist der Korruptionsverdacht bei der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Holding sowie die finanzielle Schieflage der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), zu denen im Nachhinein Akteneinsichtsausschüsse zur Klärung der Sachlage einberufen worden sind, weil von politischem Führungsversagen auszugehen ist. Die mit Mühe abgewendete Insolvenz der Varisano-Kliniken ist ein weiteres Beispiel.

Aktuell gibt es für die städtischen Gremienvertreter*innen, bevor sie ihre Aufsichtsratsposten antreten, lediglich ein „Starterpaket“, welches den Public Corporate Governance Kodex, das entsprechende Aufsichtsratshandbuch, Betriebskommissionshandbuch und ggf. den Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsordnung des jeweiligen Unternehmens umfasst. Hinzu kommt lediglich eine einstündige Schulung, ausgerichtet vom städtischen Beteiligungsmanagement, zu diesen Dokumenten und die Aufklärung über Rechte und Pflichten. Eine fachliche Fortbildung zu den Spezifika des Unternehmens gibt es nicht. Daher besteht eine deutliche Wissenslücke bei den städtischen Vertreter*innen im Vergleich zu anderen Aufsichträt*innen.

Je mehr Fachwissen auch bei den städtischen Vertreter*innen vorhanden ist, desto geringer ist die Gefahr, dass Aufsichtsratsbeschlüsse lediglich stillschweigend abgenickt werden. Obligatorische Kenntnisse dienen der Mitbestimmung im Sinne des öffentlichen Interesses.

 

Die Linke im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann

 

Dieser Beitrag wurde unter Anträge abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben