Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Festnahmen und Abschiebungen aus städtischen Institutionen, wie z.B. Schulen oder Kitas, sowie aus regulären Amts- und Beratungsterminen bei der Verwaltung in Frankfurt sind untersagt.
- Der Schutz des Kindeswohls wird prioritär behandelt. Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien sind ausdrücklich untersagt. Die Stadt Frankfurt erstellt dazu eine Leitlinie zu Kindeswohlaspekten nach Kölner Vorbild.
- Darüber hinaus wird eine quartalsweise Transparenzstatistik zu Abschiebungen inklusive demografischer Daten für die Stadt Frankfurt erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Begründung:
In den Osterferien 2025 wurde eine vierköpfige afghanische Familie – darunter zwei Schüler aus der Johanna-Tesch-Schule – ohne Vorankündigung nach Indien abgeschoben. Die Familie mit den beiden Schülern Gunit und Angad im Alter von 12 und 15 Jahren ging am 16.04.2025 zu einem vermeintlichen Routinetermin zur Ausländerbehörde. Anstatt jedoch eine Verlängerung ihrer Duldung zu erhalten, wurden sie unangekündigt von Polizeibeamt*innen abgeführt, in ein Flugzeug gesetzt und nach Indien abgeschoben. Der Schutz des Kindeswohls wurde hier mit Füßen getreten.
Dieses Beispiel ist jedoch leider kein Einzelfall, denn Abschiebungen nehmen bundesweit immer weiter zu. Es häufen sich Berichte über unangekündigte Abschiebungen, beispielsweise aus Krankenhäusern, Jugendhilfeeinrichtungen oder Notunterkünften. Die Stadt Frankfurt muss Sorge dafür tragen, dass Abschiebungen aus städtischen Einrichtungen, wie beispielsweise Schulen, Kitas und Behörden künftig unterlassen werden. Es ist mit Menschenrechten unvereinbar, dass Kinder, die in Frankfurt zur Schule gehen und hier ihren Lebensmittelpunkt haben, wie Kriminelle behandelt und durch eine Abschiebung traumatisiert werden.
Es braucht zudem eine fundierte Datengrundlage, um staatliches Handeln transparent und kontrollierbar zu machen sowie die Dimension von Abschiebungen zu dokumentieren. Nur mithilfe verlässlicher Daten, können Missstände sichtbar gemacht werden. Städte wie Köln gehen hier bereits mit gutem Beispiel voran, führen regelmäßige, öffentlich einsehbare Statistiken zu Abschiebungen[1] und haben Leitlinien zum Schutz des Kindeswohls[2] („Leitlinie „Sicherstellung von Kindeswohlaspekten bei der Prüfung von Bleibeperspektiven und im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen“ erarbeitet. Eine verlässliche Datengrundlage zu Abschiebungen ist essenziell, um politische Entscheidungen transparent, menschenrechtskonform und auf Basis überprüfbarer Fakten treffen und bewerten zu können.
Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien sind abzulehnen, da sie das Kindeswohl gefährden und grundlegende Rechte wie Schutz, Bildung und eine sichere Entwicklung verletzen. Besonders schutzbedürftige junge Menschen dürfen nicht den Folgen staatlicher Zwangsmaßnahmen ausgesetzt werden, die ihre Gesundheit und Lebensperspektiven massiv beeinträchtigen. Die damit verbundene Entwurzelung und der Entzug der Lebensperspektive sind mit den Werten einer weltoffenen Stadt wie Frankfurt unvereinbar. Sie muss daher ihren Ermessensraum für Bleiberecht nutzen und Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen konsequent unterbinden.
Die Linke im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende
Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann
[1] https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1037278&type=do
[2] https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=954865&type=do