Transparenz bei städtischen Mehrheitsbeteiligungen: Gehälter der Geschäftsführung offenlegen

Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Geschäftsführungen von Gesellschaften mit direkter städtischer Mehrheitsbeteiligung werden zur Offenlegung ihrer Gehälter im jährlichen Beteiligungsbericht verpflichtet.

Begründung:

An 602 Unternehmen ist die Stadt direkt bzw. indirekt beteiligt. Bei 24 dieser Unternehmen, inklusive der Eigenbetriebe, ist die Stadt Mehrheitseignerin. In diesen Fällen entscheiden die Vertreter*innen der Stadt über die Bestellung der Geschäftsführer*innen und deren Gehälter. Aus diesem Grund sollten die Bezüge der Geschäftsführung verpflichtend veröffentlich werden. Nur so kann ernsthaft das Prinzip der Transparenz im Umgang mit Steuergeldern eingehalten werden. Bisher kann die Geschäftsführung selbst entscheiden, ob sie einer Veröffentlichung ihrer Vergütung im Beteiligungsbericht zustimmt. Es gibt keinen zulässigen Grund, die Offenlegung zu einer freiwilligen Entscheidung zu machen. Vielmehr ist es notwendig, dies zur Offenlegungspflicht zu machen. Aufgrund des öffentlichen Zwecks städtischer Beteiligungen (vgl. HGO §§ 121ff.) besteht auch ein Informationsrecht über den Betrieb.

Die Linke im Römer

Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann

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