Kriterien für den Milieuschutz transparent machen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die in Frankfurt geltenden Kriterien zur Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB), sogenannte Milieuschutzsatzungen, offenzulegen und für die Öffentlichkeit transparent zu machen.

Begründung:

Die Stadt Frankfurt hat für das gesamte Stadtgebiet 15 Erhaltungssatzungen beschlossen, mit der Zielsetzung, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB). In Gebieten mit sogenanntem Milieuschutz besteht die Möglichkeit der Verhinderung von Luxusmodernisierungen, die Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die Anwendung des Vorkaufsrechts, das seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes unter bestimmten Umständen genutzt werden kann. Der Milieuschutz kann demnach ein Instrument im Kampf gegen Mietenwahnsinn sein und die dort ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung schützen.

In Frankfurt gibt es nicht für alle Stadtgebiete Milieuschutzsatzungen, die auf diese Schutzfunktion der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung abzielen. Nach fünf Jahren werden neue Untersuchungen durchgeführt, die über eine Änderung bzw. Verlängerung der Erhaltungssatzung entscheiden. Für die Öffentlichkeit ist jedoch nicht nachvollziehbar, welche genauen Kriterien für die Ausweisung von sozialen Erhaltungssatzungen herangezogen werden.

Beispielsweise wurde vor Jahren versäumt, eine soziale Erhaltungssatzung für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 aufzustellen. In dieser Wohnanlage sind Ende 2020 über 250 Sozialbindungen weggefallen, die kurz darauf zu 15 prozentigen Mieterhöhungen trotz extremen Instandhaltungsstaus geführt haben. Umfassende Modernisierungen oder der Verkauf der Liegenschaft werden befürchtet, die enorme Mietsteigerungen und schließlich die Verdrängung vieler Mieter*innen zur Folge hätten. Eine Milieuschutzsatzung für dieses Gebiet könnte Mieterhöhungen und Mieter*innenverdrängung begrenzen.

Milieuschutzsatzungen können Verdrängungseffekte abdämpfen und die Zusammensetzung der Menschen im Stadtteil schützen. Langfristig müssen substanziell mehr soziale Erhaltungssatzungen ausgewiesen und diese als eine der wenigen kommunalen wohnungspolitischen Instrumente besser genutzt werden. Es muss daher eine Transparenz über die Vergabekriterien hergestellt werden, um auf lange Sicht den Milieuschutz in Frankfurt weiterentwickeln zu können.

DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Monika Christann
Stv. Michael Müller

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