Bildungsgerechtigkeit braucht nicht nur Hardware!

Auch das Landessozialgericht Thüringen hat nun entschieden: Ärmere Kinder und Jugendliche im Distanzunterricht haben einen Anspruch auf ein internetfähiges Gerät samt Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker und drei Druckerpatronen. Dazu Dominike Pauli, Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„Daran sollte sich Frankfurt ein Beispiel nehmen. Stattdessen antwortete im August 2020 das Jobcenter Frankfurt auf eine Anfrage der LINKEN, dass die Übernahme von Kosten für einen PC oder Laptop nicht möglich sei – und das Frankfurter Sozialgericht stimmte dem zu. Pandemie hin oder her, Schülerinnen und Schüler aus ökonomisch schwächeren Familien werden bezüglich Medienerziehung und gesellschaftlicher Teilhabe schlechter gestellt, wenn sie kaum einen Zugang zu internetfähigen Geräten haben. Wir können nicht hinnehmen, dass der Geldbeutel der Eltern darüber entscheidend, welche Zukunftschancen ein Kind in dieser Gesellschaft erhält.“

In Frankfurt stehen 9.000 Notebooks zum Verleih über die Schulen zur Verfügung. Bis Dezember 2020 waren 7.400 Geräte verteilt; 36 Schulen sollten noch mit etwa 1.600 Notebooks beliefert werden.

„Zum Beginn der Pandemie ist Frankfurt die verschlafene Digitalisierung der Schulen auf die Füße gefallen. Ausbaden müssen das bis jetzt die ökonomisch schwächer gestellten Schülerinnen und Schüler“, so Pauli: „Um die Schülerinnen und Schüler am digitalen Unterricht zu beteiligen, war die Versorgung mit Leihgeräten ein erster wichtiger Schritt. Darüber hinaus braucht es jedoch dringend auch Unterstützung bei der Einrichtung, Nutzung und Wartung. Und die Haushalte müssen über Internetanschlüsse verfügen, damit die Schülerinnen und Schüler die Geräte überhaupt für den Distanzunterricht nutzen können. Wir erwarten von der Stadt, dass sie nach den Anlaufschwierigkeiten bei der Verteilung der Geräte zumindest hier stabile Strukturen aufbaut und nicht die Schulen damit alleine lässt.“

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