Verkehrswende jetzt!

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept vorzulegen, das den Anforderungen zur Luftreinhalteplanung für Frankfurt am Main genügt. Dabei sind zu prüfen:

  1. Eine Abschaffung kostenlosen Parkens mindestens innerhalb des Alleenrings.
  2. Eine vollständige Abdeckung mit modernen Parkautomaten, Handyparken und vergleichbaren Systemen bei Berücksichtigung der Interessen der Bewohner*innen und von Schwerbehinderten.
  3. Eine jährliche, im niedrigen Prozentbereich liegende, Reduzierung des Parkraums, der vor allem dem Fuß- und Radverkehr zu geschlagen wird.
  4. Insgesamt deutlich höhere und stärker räumlich gestaffelte Parkgebühren.
  5. Effiziente, datenschutzkonforme Möglichkeiten der Überwachung des ruhenden Verkehrs.
  6. Ein schleuniger Aus- und Neubau von Park&Ride-Flächen in den Außenbezirken der Stadt mit intermodaler Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.

Begründung:

Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil zur Luftreinhalteplanung in Frankfurt am Main angemahnt, den Parkraum auf den dem öffentlichen Verkehr gewid­meten Flächen neu zu regeln und zu bewirtschaften. Ein solches Parkraumbewirtschaf­tungskonzept muss geeignet sein, den innerstädtischen motorisierten Individualverkehr erheblich zu begrenzen, um somit zu einer signifikanten Minderung der Stickoxidbelastung zu gelangen.

Als geeignete Maßnahmen nennt das Urteil eine Reduzierung bzw. Abschaffung kostenlosen Parkraums mit Ausnahmen für Bewohner*innen und Schwerbehinderte, höhere Parkgebühren und Bußgelder, die über den erhobenen Parkgebühren liegen müssen, eine bessere Gewährleistung der Überwachung des ruhenden Verkehrs und ein attraktiv ausgestaltetes, stark erweitertes Park&Ride-Angebot.

Kostenloser Parkraum sollte demgemäß gänzlich abgeschafft und der innerstädtische Parkraum insgesamt reduziert werden. Als Beispiel kann hier Kopenhagen dienen, das seit den 1960er-Jahren den öffentlichen Parkraum jährlich um 2 Prozent reduziert, was von der dortigen Stadtbevölkerung sehr gut angenommen wird, da es kaum auffällt, über die Zeit aber für eine wesentlich bessere Luft- und Lebensqualität gesorgt hat.

Um den motorisierten Individualverkehr aus der belasteten Innenstadt möglichst herauszuhalten, müssen zentrale Parkplätze deutlich teurer werden als dezentrale. Um den im Urteil problematisierten Suchverkehr zu reduzieren, muss das Parken auf der Straße teurer sein als im Parkhaus oder der Parkgarage. Dass Bußgelder über den Parkgebühren liegen müssen, ist selbsterklärend.

Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs gab es in den vergangenen Jahren zahl­reiche Innovationen, von digital vernetzten, datenbankbasierten Parkautomaten über sogenannte Smart Meters oder Scan-Fahrzeuge, die in europäischen Städten zur Anwendung kommen. Es ist zu prüfen, welche Anwendungen für Frankfurt erfolg­versprechend sein können und datenschutzkonform sind.

Wenn der motorisierte Individualverkehr möglichst nur bis in die Außenbezirke gelangen soll, dann muss dort selbstverständlich ein attraktives, also kostenfreies oder mit einer Gruppentageskarte verbundenes Park&Ride-Angebot vorgefunden werden, das eine gute Anbindung an den ÖPNV aufweist. Die Stadt ist in der Pflicht geeignete (Erweiterungs-) Flächen auszuweisen.

Angesichts der erheblichen Gesundheitsgefährdung der Frankfurter Bevölkerung muss die Stadt Frankfurt schnellstmöglich für eine Wende in der Verkehrspolitik sorgen, weg von der autogerechten, hin zur bedarfsgerechten und umweltfreundlichen multi- und intermo­dalen Mobilität mit verschiedenen aufeinander abgestimmten Verkehrsträgern und einer Priorisierung des Umweltverbunds.

Unabhängig von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs kann die Einhaltung seit 2010 geltender Schadstoffgrenzwerte nicht weiter ausgesessen werden: Ob ein Fahr­verbot kommt oder nicht, ändert nichts an der Überfälligkeit der Verkehrswende. Verkehrspolitik wird nicht von Gerichten gemacht, sondern muss stadtplanerisch vorausschauend in kommunaler Verantwortung gestaltet werden.

Eine effiziente Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiges Mittel zur Steuerung des Verkehrsaufkommens. Die Stadt ist nun in der Pflicht, dazu ein geeignetes Konzept zu entwickeln.

DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Martin Kliehm
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Martin Kliehm
Stv. Merve Ayyildiz
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann
Stv. Pearl Hahn

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