Wohneigentum in Griesheim

Antrag im Ortsbeirat 6

Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die geplanten Reihenhäuser bzw. Doppelhaushälften in Griesheim Mitte auf Erbpachtbasis Menschen anzubieten, die auf Grund ihres Einkommens mindestens nach dem Mittelstandprogramm förderwürdig sind.

Begründung

In der Ortsbeiratssitzung am 11. September wurden seitens des Stadtplanungsamtes Projekte für den Stadtumbau Griesheim Mitte vorgestellt.
Darunter waren auch Pläne für 28 Reihenhäuser bzw. Doppelhaushälften mit 3 Vollgeschossen.
Auf Nachfrage erklärte die Vertreterin des Amtes, der Baugrund für diese Häuser seien in städtischem Besitz und an die Projektgesellschaft Wilma Wohnen in Erbpacht vergeben worden.
Die Projektgesellschaft will dort die oben genannten Häuser errichten und am regulären Markt anbieten.
Geförderter Wohnungsbau sei dort nicht geplant.
Nun ist diese Bebauung an der Stelle ideal dafür geeignet, Familien aus Griesheim oder Umgebung, die förderungswürdig entweder nach Förderweg 1 oder 2, dem Mittelstandsprogramm sind, den Erwerb von Wohneigentum auf Erbpachtbasis zu ermöglichen.
Im Mittelstandsprogramm hat beispielsweise eine vierköpfige Familie mit einem Monatseinkommen zwischen etwa 3.430 und etwa 4.860 Euro Anspruch auf geförderte Wohnungen mit Mietpreisen zwischen 8,50 und 10,50 Euro pro Quadratmeter. Bei zwei Einkommen sind das zwischen 1.715 und 2.430 Euro im Monat pro Person. Damit ist das Mittelstandsprogramm also genau für Krankenpfleger*innen, Polizist*innen und Grundschullehrer*innen gedacht, die in diesem Einkommensspektrum liegen.

Antragsteller*innen:

Dominike Pauli
Dieter Storck

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