Missstände bei inklusiver Beschulung endlich beheben

Etwa 30 Frankfurter Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben für das Schuljahr 2017/18  von weiterführenden Regelschulen eine Absage erhalten. Grund hierfür sind fehlende Zuweisungen von Förderlehrer*innenstunden durch das Land Hessen.
„Seit 2008 dürfen Kinder laut UN-Behindertenrechtskonvention aufgrund ihrer Behinderung nicht vom Besuch einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule ausgeschlossen werden. Seit 2011 ist die inklusive Beschulung im Hessischen Schulgesetz festgeschrieben. Im Jahr 2017 ist es für viele Kinder und Eltern noch immer bittere Realität, dass eine inklusive Beschulung in einer weiterführenden Schule nicht möglich ist“, kommentiert Martin Kliehm, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Römer, die aktuelle Situation.
Immer mehr Eltern, deren Kinder sonderpädagogischen Förderung benötigen, entscheiden sich heute für ihr Recht einer inklusiven Beschulung an einer Regelschule und gegen die exklusiven Förderschulen.
„Es fehlt an Personal und die Infrastruktur hinkt dem Bedarf hinterher. Dadurch werden Kinder und Eltern ihrer Wahlfreiheit der Schule beraubt. Es ist wichtig, hier das Land Hessen in die Pflicht zu nehmen. Das Land muss dem Auftrag einer inklusiven Beschulung an allen weiterführenden Schulen endlich nachkommen. Dies gilt auch für Gymnasien, die immer wieder aus der Diskussion ausgeklammert werden. Kinder mit Behinderung sollten auch einen gymnasialen Abschluss anstreben können“, so Kliehm.
Kliehm fordert, dass die Missstände bei der inklusiven Beschulung offen angesprochen und diskutiert werden. „Hier ist kein Platz für Mauscheleien während Hinterzimmer-Treffen und Schweigevereinbarungen, um die Problematik klein zu halten“, kritisiert Kliehm das Treffen des staatlichen Schulamtes mit den Schulleitungen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Die Stadt Frankfurt und die Bildungsdezernentin Sylvia Weber sind in der Pflicht, alle Schulen in Frankfurt für eine inklusive Beschulung auszustatten, die nötige sozialpädagogische Betreuung sicherzustellen und sich gegenüber dem Land Hessen für ausreichend Lehrkräfte einzusetzen. Der Besuch einer Regelschule muss auch mit sonderpädagogischem Förderbedarf endlich zur Regel werden.

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