Tarifbindung in stadtnahen Vereinen und ihren Töchtern

Anfrage der Stadtverordneten Astrid Buchheim der Fraktion DIE LINKE. im Römer gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Dem Magistrat ist Tarifbindung sehr wichtig, wie er in seinem im Frühjahr 2014 veröffentlichten Bericht B 137/2014 beteuert. Dennoch gab es in der Vergangenheit immer wieder Ausgründungen in den stadtnahen Vereinen, um die Tarifbindung zu unterlaufen.

Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Existiert eine Tarifbindung in den einzelnen stadtnahen Vereinen?
a. Wenn Ja, welcher Tarifvertrag gilt in welchem Verein?
b. Wenn Nein, warum nicht? Bitte nach Vereinen auflisten.

2. Wie hoch ist die Mitarbeiter*innenzahl in den Betrieben der Vereine?

3. Wie hoch ist der Anteil an sachgrundlos zeitlich befristeten Beschäftigten und an Leiharbeitnehmer*innen in den einzelnen stadtnahen Vereinen?

4. Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigung unter 75% und der geringfügig Beschäftigten in den einzelnen stadtnahen Vereinen?

5. Wie viele Praktikant*innen mit und ohne Vergütung werden beschäftigt in den einzelnen stadtnahen Vereinen?

6. Wie viele Menschen mit Werkverträgen werden beschäftigt in den einzelnen stadtnahen Vereinen?

7. Gibt es in den einzelnen stadtnahen Vereinen einen Betriebsrat?

8. Welche GmbH- und gGmbH-Töchter haben die einzelnen stadtnahen Vereine gegründet?

9. Existiert eine Tarifbindung in den einzelnen GmbH und gGmbH?
a. Wenn Ja, welcher Tarifvertrag gilt wo?
b. Wenn Nein, warum nicht? Bitte nach GmbH und gGmbH auflisten.

10. Wie hoch ist die Mitarbeiter*innenzahl in den einzelnen Tochtergesellschaften?

11. Wie hoch ist der Anteil an sachgrundlos zeitlich befristet Beschäftigten und an Leiharbeitnehmer*innen in den einzelnen Tochtergesellschaften?

12. Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigung unter 75% und der geringfügig Beschäftigten in den einzelnen Tochtergesellschaften?

13. Wie viele Praktikant*innen mit und ohne Vergütung werden beschäftigt in den einzelnen Tochtergesellschaften?

14. Wie viele Menschen mit Werkverträgen werden beschäftigt in den einzelnen Tochtergesellschaften?

15. Gibt es in den einzelnen Tochtergesellschaften einen Betriebsrat?

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