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Kein Verkauf von städtischem Grund und Boden

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt verkauft keinen städtischen Grund und Boden. Bei der Neuvergabe städtischer Grundstücke und solcher, die sich im Besitz von städtischen Stiftungen oder Gesellschaften befinden und für den Wohnungsbau vorgesehen sind, werden diese nur den … Weiterlesen