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Neuregelung des Erbbaurechts sozialökologisch und familienfreundlich gestalten

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:   Dem Magistratsvortrag M 213/25 vom 05.12.2025 „Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte – Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen“ wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:   Unter 1.3 wird der Punkt „Mieterhöhungen nach notwendigen Modernisierungen betragen höchstens 75 … Weiterlesen