Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, bei Neuplanungen für Radverkehrsanlagen neben Parkplätzen zukünftig grundsätzlich Sicherheitstrennstreifen mit mindestens 0,75 cm für die Türzone/Dooring-Zone zu berücksichtigen, um die oft schwerwiegenden Unfälle mit unachtsam geöffneten Autotüren in der Praxis effektiv zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Insbesondere auf dem Fahrrad unsichere Personen wie Kinder oder auch ältere Menschen können so im Alltag besser geschützt werden.
Begründung:
Durch das Öffnen von Autotüren ohne die notwendige Sorgfalt und Aufmerksamkeit kommt es in Frankfurt immer wieder zu schweren Unfällen und auch getöteten Radfahrenden. Diese Unfälle sind in der Regel einfach vermeidbar, bisher begünstigen aber vor allem die alten Radfahrstreifen und Schutzstreifen ganz ohne oder nur mit schmalen Sicherheitstrennstreifen solche Unfälle.
Die in den Richtlinien für Stadtstraßen (RASt) und Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) vorgeschriebenen Mindestwerte des Abstands zu Längs-, Schräg- und Senkrechtparkständen haben sich in der Praxis als zu klein erwiesen. In der Praxis brauchen geöffnete Autotüren, zum Beispiel beim Längsparken, deutlich mehr Platz als die bisher vorgesehenen 0,25-0,50m. Zusätzlicher Platz sorgt insbesondere bei schnellen Türöffnungen für mehr Sicherheit, weil das Ausweichen in den fließenden Kraftverkehr vermieden werden kann.
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat daher bereits im Jahr 2024 das „Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06“ herausgegeben und empfiehlt dort ebenfalls die 0,75 cm für Sicherheitstrennstreifen (Seite 9).
Die FGSV-Veröffentlichungen stellen den jeweiligen „Stand der Technik“ dar: „Auch W-Veröffentlichungen der FGSV können bei Planung, Genehmigung und Betrieb von (Verkehrs-)Anlagen und insbesondere in Streitfällen als Stand der Technik gewertet und herangezogen werden, sofern keine anderen allgemein anerkannten Regelwerke zu dem Thema vorliegen. Es empfiehlt sich insofern, von Vorgaben und Anforderungen nicht bzw. nur, wenn zwingend erforderlich, und von Standards und Regelfällen nur aus triftigen Gründen abzuweichen und diese Abweichungen schriftlich zu begründen, sofern keine anderen Regelwerke zugrunde gelegt wurden.“ (Seite 5)
Die Stadt Frankfurt soll diesem neuen Stand der Technik folgen, die Empfehlung der FGSV als verbindlich anerkennen und in der Praxis für alle Neuplanungen nutzen.
Die Linke im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende
Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann