Entmietung im Nordend stoppen – Sanierung ohne Verdrängung bei der ABG Holding

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Verhinderung von Entmietung: Die ABG Holding wird aufgefordert, von sämtlichen Entmietungsmaßnahmen in der Gellertsiedlung im Nordend abzusehen. Es werden lediglich Baumaßnahmen unter Einhaltung sozialverträglicher Kriterien vorgenommen, die zu keiner Verdrängung von Mieter*innen führen.
  2. Rückkehrgarantie: Alle Mieter*innen erhalten eine verbindliche Garantie auf Rückkehr in ihre angestammten Wohnungen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen. Alle bestehenden Mietverhältnisse in der Gellertsiedlung bleiben nach der Sanierung unberührt bestehen.
  3. Verzicht auf Luxusmodernisierung: Die geplanten Sanierungsmaßnahmen beschränken sich auf notwendige Instandhaltung und energetische Modernisierung ohne luxuriöse Ausstattungsmerkmale. Modernisierungsmaßnahmen ohne Beitrag zum Klimaschutz sind ausgeschlossen.
  4. Bereitstellung von Ersatzwohnraum: Allen betroffenen Mieter*innen wird für die Dauer der Sanierung kostenfreier, adäquater Ersatzwohnraum angeboten. Der Ersatzwohnraum muss in Größe und Zustand mit der bisherigen Mietwohnung vergleichbar sein und sich in einer für die Mieter*innen akzeptablen Entfernung zu dieser befinden.
  5. Sozialverträgliche Modernisierung: Die energetische Sanierung wird nach dem Prinzip der Warmmietenneutralität vorgenommen.

Begründung:

Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) plant, die Mehrfamilienhäuser in der Gellertsiedlung im Nordend – zwischen Friedberger, Münzenberger, Hallgarten-, Hartmann-Ibach-, Rotlint- und Gellertstraße – umfassend zu sanieren und anschließend einen Teil der Mieter*innen zum Auszug bewegen. Von den umfassenden Umbauarbeiten sind insgesamt 400 Haushalte betroffen. 68 Haushalten davon droht eine Entmietung, das heißt, sie sollen nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen.

 Die Pläne der ABG, die Sanierung zur Verdrängung von Dutzenden Haushalten zu nutzen, stehen im Widerspruch zum sozialen Auftrag eines städtischen Wohnungsunternehmens. Die drohende Verdrängung langjähriger Mieter*innen, darunter zahlreiche Familien und Senior*innen, gefährdet nicht nur deren individuellen Wohnraum, sondern zerstört auch gewachsene soziale Strukturen im Nordend und trägt zur weiteren Verknappung von bezahlbarem Wohnraum bei.

Die energetische Sanierung ist ein wichtiges klimapolitisches Ziel, das jedoch sozialverträglich erfolgen muss. Die Gefahr, dass unter dem Deckmantel des Klimaschutzes Luxusmodernisierungen durchgeführt werden, die verdrängungssteigernde Mieterhöhungen zur Folge haben, muss in Gänze abgewendet werden. Die von der ABG geplanten umfangreichen Maßnahmen – darunter Wohnungszusammenlegungen, Grundrissänderungen, ein Dachausbau und das Anbringen neuer Balkone – sind sehr kostspielig und wirken sich negativ auf die Mietpreisentwicklung und die Verdrängungsdynamik im Nordend aus.

Die betroffenen Mieter*innen, die am 09.09.2025 im Ausschuss für Planen Wohnen Städtebau anwesend waren, haben deutlich gemacht, Angst vor Verdrängung zu haben und in ihren Wohnungen bleiben zu wollen. Die Sorgen und Wünsche der Mieter*innen müssen von der Stadtpolitik ernstgenommen werden. Die Recht auf die Rückkehr in die Wohnung und der Erhalt günstiger Mietverhältnisse sind dabei Kernanliegen des sozialen Wohnraumschutzes.

Die ABG Holding hat als stadteigene Wohnungsgesellschaft einen klaren sozialen Auftrag zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt. Die Stadtregierung, allen voran alle ABG-Aufsichtsratsmitglieder, sind aufgefordert, diesen Auftrag aktiv gegenüber der Geschäftsführung der ABG einzufordern und sicherzustellen, dass die Baumaßnahmen in der Gellertsiedlung zu keiner Verdrängung führen und nicht der Gewinnmaximierung auf Kosten der Mieter*innenschaft dienen.

Die Linke im Römer

Dominike Pauli und Michael Müller

Fraktionsvorsitzende

 

Antragstellende:

Stv. Ayse Dalhoff

Stv. Dominike Pauli

Stv. Daniela Mehler-Würzbach

Stv. Michael Müller

Stv. Monika Christann

 

 

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