Mehr Fördermittel für energetische Sanierungen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistratsvorlage M70/25 wird mit folgenden Maßnahmen zugestimmt.

 

  1. Die Fördermittel für den Frankfurter Modernisierungsbonus werden auf 30 Millionen Euro jährlich beginnend ab dem Jahr 2025 ausgeweitet.
  2. Die Fördermittel für alle Maßnahmen werden deutlich erhöht.
  3. Kostentreibende Maßnahmen, die keine signifikante ökologische Verbesserung bewirken, aber zu erheblichen Mietsteigerungen führen können, sind von der Förderung auszuschließen. Die Förderung ist strikt auf tatsächlich energieeffiziente, sozialverträgliche und nachhaltige Investitionen zu konzentrieren. Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden ausnahmslos gefördert.
  4. Die Höhe der umlagefähigen Modernisierungskosten beträgt maximal zwei Prozent.
  5. Bei Inanspruchnahme des Förderprogramms besteht eine Zweckbindung von 99 Jahren.

 

Begründung:

 

Bis 2035 Frankfurt soll klimaneutral werden. Angesichts der Klimakrise ist es dringend notwendig, das Tempo bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestands deutlich zu erhöhen. Das bisherige Förderprogramm zur energetischen Modernisierung wurde jedoch kaum genutzt: Seit 2010 hat die Stadt gerade einmal 190 Projekte mit insgesamt rund 17 Millionen Euro gefördert.

 

Die Überarbeitung der Förderrichtlinien ist grundsätzlich positiv zu bewerten, insbesondere die zusätzliche Förderung von erneuerbaren Energien und Barrierefreiheit. Allerdings sind die Mittel viel zu knapp bemessen, um die notwendige Sanierungsdynamik zu entfalten, ohne die soziale Spaltung der Stadt weiter zu verschärfen. Angesichts der großen Herausforderungen des Klimaschutzes sowie der ambitionierten Ziele der kommunalen Wärmeplanung ist die im Haushalt 2025 vorgesehene Fördersumme von 5,4 Millionen Euro jedoch deutlich zu gering. Um eine spürbare Beschleunigung der energetischen Sanierung im Bestand zu erreichen und zugleich sozialen Verdrängungseffekten wirksam entgegenzuwirken, sind mindestens 30 Millionen Euro jährlich erforderlich.

 

Dass die ortsübliche Vergleichsmiete im Rahmen des Förderprogramms nicht überschritten werden darf, ist aus Mieter*innensicht begrüßenswert. Die Absenkung der Modernisierungsumlage auf sechs Prozent ist ein Schritt in die richtige Richtung. Trotz der Abweichung von der bundesweiten Norm von acht Prozent kann sie jedoch nach wie vor eine große finanzielle Mehrbelastung für die Haushalte bedeuten, da trotzdem Modernisierungskosten in Millionenhöhe auf die Mieter*innen umgelegt werden können. Menschen mit geringem Einkommen und sehr begrenzten Chancen auf dem Wohnungsmarkt sind in hohem Maße auf günstige Bestandsmieten angewiesen. Nach einer Modernisierung drohen ihnen jedoch Mieterhöhungen von zwei bis drei Euro pro Quadratmeter. Für Mieter*innen beispielsweise der landeseigenen Nassauischen Heimstätte (NH), bei der die durchschnittliche Nettokaltmiete bei 6,77 Euro pro Quadratmeter liegt, wäre diese Mietsteigerung trotz Unterschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete relativ hoch. Eine Modernisierungsumlage von sechs Prozent birgt also durchaus ein Verdrängungspotenzial. Daher ist eine deutliche Absenkung der Modernisierungsumlage erforderlich.

 

Die in den alten Förderrichtlinien geltende dauerhafte Zweckbindung wird in den neuen Richtlinien auf lediglich 30 Jahre reduziert. Die neue Befristung der Zweckbindung erweist sich als unzureichend, um langfristig bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu sichern. Wohnraum, der mit öffentlichen Mitteln geschaffen oder saniert wird, sollte langfristig der Allgemeinheit zu Gute kommen. Es ist essentiell, dass diese Zweckbindung insbesondere den Erhalt sozial gebundener Mieten sowie die ausschließliche Nutzung als Wohnraum sicherstellt. Aus diesem Grunde ist eine Zweckbindung für die Dauer von 99 Jahren zwingend erforderlich.

 

In den neuen Förderrichtlinien sind auch Maßnahmen förderfähig, die nicht der energetischen Sanierung zuzuordnen sind. Maßnahmen zur „Verbesserung der funktionalen Nutzbarkeit, wie zum barrierefreien Um- und Ausbau oder dem Anbau von Balkonen, für die Verbesserung des Stadtbildes sowie für die Aufwertung vor allem des privaten, aber auch des öffentlichen Wohnumfeldes“, aber auch Maßnahmen zur „Verbesserung des Wohnumfeldes“ haben keinen Nutzen für den Klimaschutz und sollten daher nicht förderfähig sein. Diese Maßnahmen können dazu instrumentalisiert werden, um die Gesamtkosten in die Höhe zu treiben, indem Vermietende noch mehr Maßnahmen umsetzen, die nicht unbedingt notwendig sind und vor allem keine klimapolitischen Vorteile bringen. Die Praxis zeigt, dass besonders das Anbringen neuer Balkone mit hohen Kosten verbunden ist und zu signifikanten Steigerungen der Sanierungskosten führen kann. Der Neubau von Balkonen mit einer Fläche von mehr als fünf Quadratmetern wird in Milieuschutzgebieten zu Recht als Luxusmodernisierung angesehen und ist daher nicht genehmigungsfähig. Diese Maßnahmen sollten daher vom Förderprogramm ausgeschlossen sein. In jedem Fall sollten Maßnahmen zur Barrierefreiheit ausnahmslos gefördert werden.

 

Um die energetische Sanierung wirklich effektiv voranzutreiben, müssen die Fördermittel und die Höhe der Förderung deutlich erhöht werden. Nur wenn sozialer Schutz und ökologische Modernisierung konsequent zusammengedacht werden, können die Klimaziele erreicht werden und Frankfurt für alle lebenswert bleiben. Die Aufstockung der Fördermittel, die konsequente Mieter*innenschutzregelung und eine Verlängerung der Zweckbindung sind daher notwendige Voraussetzungen.

 

Die Linke im Römer

Dominike Pauli und Michael Müller

Fraktionsvorsitzende

 

Antragstellende:

Stv. Ayse Dalhoff

Stv. Dominike Pauli

Stv. Daniela Mehler-Würzbach

Stv. Michael Müller

Stv. Monika Christann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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