Bebauung des Areals Heidestr./Petterweilstr.

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Vorname Nachname (, eine von den Mitgliedern des Ortsbeirates zu bestimmende Person), nimmt Kontakt mit der ABG auf und bittet darum das Bauvorhaben im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Die Vortragenden werden gebeten, u.a. die folgenden Fragen zu beantworten:

 

A_Ist die Fläche zwischen der Petterweilstr. und der Heidestr. im Besitz der ABG und wie ist die Fläche aufgeteilt?

Gemeint ist die Fläche zwischen der Petterweilstr. in Höhe des Bunkers und der Heidestr. zwischen den Hausnummern 111 und 117.

Welche der angrenzenden Flächen sind ebenfalls im Besitz der ABG? Können die Flächen in einem Kartenausschnitt eingezeichnet und an die Mitglieder des Ortsbeirates übersandt werden?

 

B_Welche Bruttogeschossfläche wird erstellt?

 

C_Können die Wohnungen so gestaltet werden, dass sie jeweils zur Hälfte für Studierende und Auszubildende angemietet werden können? Wird sich die Höhe der Miete innerhalb des Bafög-Satzes bewegen?

 

D_Welche Anzahl von Wohnungen und mit welcher Aufteilung wird gebaut? Wie groß wird die Gesamtfläche der Wohnungen sein?

 

E_Nach welchem energetischen Standard werden die Wohnungen gebaut?

 

F_Ist für die Bebauung angedacht ein Brauchwassersystem zur Bewässerung der Grünflächen und Toiletten einzubauen? Ist es möglich auch Regenwasser von umliegenden Dächern zu sammeln und dem Grünflächenamt und den Anwohner*innen zur Verfügung zu stellen? Wird zwischen Trinkwasser, Grauwasser und Abwasser unterschieden werden? Wird die Wärme des Grauwassers mit einem Wärmetauscher das Warmwasser vorwärmen können?

 

G_Werden Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme in die Bebauung integriert und wenn Ja, welche sind das?

 

H_Welche Formen der Fassaden- und Dachbegrünung sind angedacht?

 

I_Werden alle Wohnungen barrierefrei sein und wenn ja, nach welchem Standard?

 

J_Wird es einen gemeinsamen Raum für Treffen der Hausgemeinschaft geben?

 

K_Welche Anzahl von Stellplätzen muss bzw. soll gebaut werden und wie viele davon sollen dem Carsharing und Behinderten zugeordnet werden? Mit dem Blick auf die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr: Welche Anzahl von Stellplätzen soll ausgelöst werden?

 

L_Wird die Wegebeziehung und die öffentliche Grünfläche zwischen der Petterweilstr. und der Heidestr. uneingeschränkt erhalten bleiben? Wem obliegt die Gestaltung der Fläche und wie soll Sie zukünftig aussehen?

 

Antragsteller*in:

Volker Marx

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