Mit dem beschleunigten Verfahren schmiert der Magistrat Butter auf das Brot der Investoren und rollt ihnen den roten Teppich aus!

4. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021 – Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 129

Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
meine Damen und Herren!
Ich habe es nicht anders erwartet, dass Stadtrat Josef diesen § 13 Baugesetzbuch
verteidigt. Seit Jahren wendet der Magistrat den § 13 Baugesetzbuch für die Innenentwicklung und für Neubaugebiete an. Mit dem beschleunigten Verfahren schmiert der Magistrat Butter auf das Brot der Investoren und rollt ihnen den roten Teppich aus. Damit verzichtet der Magistrat auf die Ziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, auf die Anwendung des Naturschutzrechts und auf die Möglichkeiten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und den Bedrohungen durch das Artensterben. Die Stadt muss während des gesamten Prozesses der Flächenentwicklung und darüber hinaus mit den Bürgerinnen und Bürgern im intensiven Dialog stehen. Das heißt für uns auch, dass kritische Stimmen Ernst genommen und eine tatsächliche Mitsprache ermöglicht werden muss. Der § 13 Baugesetzbuch verhindert eine demokratische Stadtentwicklung. Ich finde, es ist ein Skandal, dass man diesen Paragrafen noch für zeitgemäß hält. Schauen Sie sich
den Europagarten an. Eigentlich sollte der Europagarten schon seit 2014 eröffnet werden. Bis heute stehen dort die Bauzäune und die Menschen können ihn weder benutzen noch nutzen. Mitten im Europaviertel steht der Europagarten wie eine Wüste und ist immer noch abgesperrt. Die Union Investment Real Estate versucht immer wieder, kosmetisch zu operieren, aber der Europagarten wird momentan nicht durch einen Gutachter des Grünflächenamtes geprüft, und es droht ein Rechtsstreit. Also frage ich den Magistrat: Warum ist dieses Baugebiet nicht rechtzeitig richtig untersucht worden? Der Naturschutzbeirat und der BUND warnen seit Jahren vor der Anwendung dieses § 13 des Baugesetzbuches wegen der Ökologie, der Umwelt und Klimakatastrophen. Wir brauchen den § 13 des Baugesetzbuches nicht, er ist schädlich für die Menschen, die Natur und die Umwelt. Wir müssen alle Baugebiete genau untersuchen, ganz egal, ob wir es mit einem Wasserschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Biotop und Artenschutzgebiet oder Trinkwasserschutzgebiet zu tun haben. Vor allem Ökologie und klimatische Folgen einer eventuellen Bebauung müssen umfassend untersucht werden. Wir wollen Baugebiete nicht um jeden Preis möglichst schnell entwickeln. Heutige Entscheidungen müssen wir auch im Sinne der jüngeren und folgenden Generationen treffen.

Vielen Dank!

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