Kostengünstige Bestattungen müssen möglich sein

Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer zur Vorlage M71/2018

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die vorlegte Friedhofsordnung (FO) und Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am Main wird wie folgt geändert: Die Bestattungskosten für Urnenreihengräber werden nicht erhöht.

Punkt 2.2 des Gebührenverzeichnisses wird geändert in:

2.2 Urnenbeisetzungen

2.2.1 In einer Reihen- oder Wahlgrabstätte in einer Erdgrabstätte:  904,00

Mit der Gebühr unter 2.2.1 sind abgegolten:

  • Ãœberführung der Urne innerhalb des Stadtgebietes bis zur Grabstätte
  • Ausheben und Schließen der Grabstätte
  • Einsenken der Urne
  • Stecken eines Notkreuzes, sofern eine individuelle Kennzeichnung der Grabstätte erlaubt ist
  • Aufbewahrung der Urne
  • Transport von Kränzen von der Trauerfeier zur Grabstätte auf demselben Friedhof

Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Leistungen begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr.

2.2.2 In einer Kammer/Röhre: 728,00

Mit der Gebühr unter 2.2.2 sind abgegolten:

  • Ãœberführung der Urne innerhalb des Stadtgebietes bis zur Grabstätte
  • Beisetzung der Urne in einer Kammer/Röhre
  • Aufbewahrung der Urne
  • Transport von Kränzen von der Trauerfeier zur Grabstätte
  • auf demselben Friedhof

Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Leistungen begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr. […]

4. Nutzung der Trauerhalle und sonstiger Räume

4.1 Nutzung der Trauerhalle für eine Trauerfeier (Zeiten inklusive Rüstzeit) […]

4.1.4 Kategorie B gem. § 35 Abs.2 der Friedhofsordnung / 30 Minuten: 181,00

4.1.5 Kategorie B gem. § 35 Abs.2 der Friedhofsordnung / 60 Minuten: 363,00

4.1.6 Kategorie B gem. § 35 Abs.2 der Friedhofsordnung, Verlängerung der Nutzung der Trauerhalle, je angefangene 15 Minuten: 91,00

4.2 Nutzung der Trauerhalle ohne Trauerfeier im Rahmen einer Beisetzung je 15 Minuten

Kategorie B gem. § 35 Abs.2 der Friedhofsordnung: 91,00

Begründung:

Ausgehend von rückläufigen Bestattungszahlen sieht sich der Magistrat genötigt die Bestattungsgebührenordnung nach 2014 erneut anzupassen. Diese Anpassung sieht vor, dass die Gebühren für Beisetzungen im Durchschnitt um ca. 15 Prozent angehoben werden sollen.

Die höheren Kosten rechtfertigen diese Erhöhung vielleicht aus betriebswirtschaftlicher Sicht und anhand der Gebührenordnung. Doch trotzdem ist die Stadt angehalten, aus sozialen Gründen die Möglichkeit von kostengünstigen Bestattungsformen weiterhin zu ermöglichen.

Indem die Stadt die Kosten für die Urnenreihenbestattung nicht erhöht, wird sie ihrer sozialen Verantwortung gerecht.

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli und Martin Kliehm

Fraktionsvorsitzende

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Astrid Buchheim
  • Stadtv. Ayse Dalhoff
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Eyup Yilmaz
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Michael Müller
  • Stadtv. Pearl Hahn
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