Leih-Scooter Parkplätze Innenstadt und Bahnhofsviertel

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

In der Stellungnahme des Magistrats ST 400 vom 06.02.2023 kündigt der
Magistrat an, mögliche Flächen für E-Scooter-Parkplätze in der Innenstadt und
dem Bahnhofsviertel bis Ende des 1. Quartals 2023 zu identifizieren und
anschließend umsetzen zu wollen.

Dies voran gestellt wird der Magistrat gebeten die folgenden Fragen zu
beantworten:

● Welche Flächen konnten als mögliche E-Scooter-Parkplätze identifiziert
werden?
● Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Bitte jeweils für die einzelnen
Flächen angeben.
● Sieht der Magistrat eine Möglichkeit die E-Scooter-Parkplätze, sowie deren
Wirkung (Bereich im dem E-Scooter nicht mehr abgestellt werden dürfen),
im Geoportal der Stadt darzustellen?
● In wie weit ist durch die Sondernutzungserlaubnis gewährleistet das Leih-
E-Scooter im Umfeld von E-Scooter-Parkplätzen nur noch auf diesen
abgestellt werden dürfen? Insbesondere interessiert in welchem
Zeitrahmen das sog. „Geofencing“ in den jeweiligen Systemen der
Verleihfirmen umgesetzt sein muss.
● Wann ist mit Ergebnissen aus dem, ebenfalls in der ST 400 erwähnten,
Projekt zu „Mobilitätsstationen“ zu rechnen?

Begründung:

Nach wie vor gehen von abgestellten Leih-E-Scootern viel zu oft
Behinderungen oder gar Gefährdungen aus. Deshalb ist es bedauerlich, dass
der Magistrat diesem Problem bisher nur in einigen Teilen der Stadt
begegnen will. Um so wichtiger erscheint es daher das zumindest dort zügig
und transparent gehandelt wird.
Eine Darstellung im Geoportal ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern
nach zu voll ziehen ob die Massnamen Wirkung entfalten.

Antragstellende:

Britta Brandau, Kai-Oliver Tiffany

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