Einklagbare Lärmobergrenzen für Fluglärm, die gewährleisten, dass es im Vergleich zum heutigen Stand leiser wird

ANTRAG

Der Ortsbeirat 5 möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Landesregierung ein Lärmobergrenzenkonzept für den Frankfurter Flughafen entwickelt, das gewährleistet, dass es am Frankfurter Flughafen im Vergleich zum derzeitigen Stand leiser wird. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Reduzierung des Fluglärms für die betroffenen Menschen rechtlich einklagbar ist.

Begründung:

Die Koalitionsparteien im Römer haben im Koalitionsvertrag das Ziel formuliert, „gemeinsam mit der Region“ dafür zu sorgen, „dass es am Frankfurter Flughafen im Vergleich zum derzeitigen Stand leiser wird“. Das nun vom Hessischen Verkehrsminister AL Wazir im Namen der Landesregierung vorgestellte Konzept für Lärmobergrenzen erfüllt diese Anforderung nicht. Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Konzept bestenfalls die zu erwartende Maximalbelastung durch Fluglärm bei 701.000 Flugbewegungen pro Jahr reduziert, aber keinesfalls eine Reduzierung des Lärms zum derzeitigen Stand mit sich bringt.
Außerdem fehlt im vorgestellten Konzept die Gewährleistung des Rechtsanspruchs der Betroffenen. Rechtssicherheit ist bei Schutzmaßnahmen vor Gefahren für Gesundheit und Leben jedoch unverzichtbar.

Antragsteller:
Knut Dörfel
Marlis Gutmann

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