Wer hat die Vorverlegung der Baumaßnahmen angeordnet?

Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich der aktuell rechtlich gültigen Beschreibung der Maßnahme 0112 im kürzlich vom HKM genehmigten Schulentwicklungsplan „Jahrgangsweise Errichtung einer sechszügigen kooperativen Gesamtschule in Niederrad mit Wirkung zum 01.08.2019 als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG“

Der Ortsbeirat ersucht um Auskunft zu den folgenden Fragen: Wie ist die rechtlich gültige Beschreibung der Maßnahme 0111 im kürzlich vom HKM genehmigten Schulentwicklungsplan „Jahrgangsweise Aufhebung der Salzmannschule mit Wirkung zum 01.08.2019 als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG“?
Wer hat die rechtliche und die politische Verantwortung für die Änderung des Termins auf den 01.08.2016, von dem derzeit allgemein ausgegangen wird?
Wurden bei der Vorverlegung des Termins die zuständigen Gremien beteiligt und die rechtlichen Vorschriften beachtet?
Begründung: Die plötzliche Vorverlegung der im Schulentwicklungsplan beschriebenen Maßnahme 0111 um 3 Jahre bringt für die Salzmannschule erhebliche Probleme für die geordnete Arbeit im bevorstehenden Schuljahr 2016/2017.

Antragssteller
Knut Dörfel
(Fraktionsvorsitzender)
Marlis Gutmann

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