Kennzeichnung von Trinkbrunnen in Bornheim und im Ostend

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Wir fordern die Stadt auf:

  1. Alle öffentlichen Trinkbrunnen sollten eindeutig mit gut lesbaren Piktogrammen als Trinkwasserbrunnen gekennzeichnet werden. Auch der Hohe Brunnen und der Brunnen am Uhrtürmchen sollen gut sichtbar und kontrastreich mit Piktogrammen gekennzeichnet werden.
  2. Wo möglich sollen die Brunnen von allen Seiten mit Piktogrammen gekennzeichnet sein.
  3. Hinweisschilder mit einheitlichen Piktogrammen sollen aus allen Richtungen aus einer Entfernung von 20 – 100 Meter eindeutig auf die Trinkbrunnen hinweisen. Dies soll mit dauerhaften bedruckten Aluminiumschildern erfolgen.
  4. An allen Trinkbrunnen sollen Hinweisschilder zu Abschaltzeiten und eine Telefonnummer für Störungshinweise angebracht werden.
  5. Auch Hoher Brunnen und Brunnen am Uhrtürmchen sollen in Google Maps als Trinkbrunnen eingetragen werden.

Begründung:

Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist ein Menschenrecht.

Seit 2023 regelt das Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in § 50 auch die öffentliche Wasserversorgung. Die Kommunen in Deutschland werden zum Bau und Betrieb von öffentlichen Trinkwasserbrunnen verpflichtet. In Absatz 1 heißt es:

„(1) Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.“ (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__50.html)

Sauberes Trinkwasser für alle – auch im öffentlichen Raum – gehört also zur Daseinsvorsorge. Besonders augenfällig ist dieser Bedarf in der heißen Jahreszeit, wo Dehydrierung schnell zu einem bedrohlichen Gesundheitszustand führen kann. Aber auch im Rest des Jahres ist es wichtig, allen Menschen, die in der Stadt unterwegs sind und sich im öffentlichen Raum aufhalten, kostenfrei Trinkwasser durch Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Dafür müssen die vorhandenen Trinkbrunnen gut sichtbar und eindeutig auch für Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Lese- oder deutsche Sprachkenntnisse gekennzeichnet sein. Zudem sollten Hinweisschilder in der näheren Umgebung die Menschen im öffentlichen Raum darüber informieren, dass sich in der Nähe ein öffentlicher Trinkbrunnen befindet und wo sie diesen finden.

In Bornheim und Ostend gibt es bislang sechs öffentliche Trinkbrunnen bzw. Brunnen mit Trinkwasser.

Dieser Beitrag wurde unter Ortsbeirat 04, Ortsbeiräte abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben