Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt nimmt unverzüglich Gespräche mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) auf, um eine Privatisierung des Frankfurter VBL-Wohnungsbestandes zu verhindern. Ziel ist es, die günstigen Bestandsmieten zu schützen und den Wohnungsbestand in öffentlicher Hand zu behalten. Dabei muss die VBL als öffentliche Institution auf ihre soziale Verantwortung hingewiesen werden.
- Die VBL soll in die Pflicht genommen werden, Transparenz gegenüber den Mieter*innen zu schaffen und zeitnah hinsichtlich folgender Punkte zu berichten:
- Auswirkungen der neuen Fondsstruktur der VBL „Via Nova Wohnen“ auf den Frankfurter Wohnungsbestand. Insbesondere soll die Frage geklärt werden, ob die Häuser in der Eysseneckstraße, Holzhausenstraße, Klettenbergstraße, Neuhaußstraße, Röderbergweg, Waldschmidtstraße und der Westendstraße Teil des Fonds sind oder sein werden.
- Konkrete Pläne über alle Frankfurter Liegenschaften hinsichtlich Verkaufs- und Modernisierungsabsichten.
3. Für den Fall, dass Verkäufe VBL-eigener Wohnungen nicht verhindert werden können, setzt sich die Stadt Frankfurt gegenüber der VBL für die Einführung einer verbindlichen Sozialcharta ein. Diese beinhaltet folgende Punkte:
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- Eine Privatisierung öffentlicher Wohnungsbestände an profitorientierte Akteure ist ausgeschlossen.
- Die Veräußerung der VBL-Wohnungsbeständige darf ausschließlich an gemeinwohlorientierte Akteure erfolgen, wie zum Beispiel Genossenschaften oder öffentliche Wohnungsgesellschaften.
- Den besonderen Schutz von Familien sowie älterer und mobilitätseingeschränkter Mieter*innen.
- Ein Verbot von Eigenbedarfskündigungen und Luxussanierungen.
- Der Schutz günstiger Bestandsmieten sowie eine Deckelung der Mieterhöhungen.
- Eine angemessene Instandhaltung.
- Warmmietenneutrale Modernisierung.
- Fortgeltung dieser Schutzregelungen auch bei späteren Weiterverkäufen.
Begründung:
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) plant den Verkauf von 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Obwohl die VBL im vergangenen Jahr von bereits „fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen“ sprach, ist bis heute unklar, welche konkreten Pläne sie für die Frankfurter Wohnungsbestände verfolgt. Hunderte VBL-Mieter*innen in Frankfurt sind bezüglich ihrer Wohnsituation verunsichert.
Die VBL hat den Immobilienfonds „Via Nova Wohnen“ eröffnet. Dieser wird von einer Schweizer Asset Management Firma koordiniert. Gut ein Drittel des Frankfurter Immobilienbestandes der VBL soll in das Portfolio des Fonds eingepflegt werden. Die VBL beteuert zwar, dass sie mit ihrem Mehrheitsanteil weiterhin die Geschicke der Immobilien in der Hand hält und sich für die Mieter*innen nichts ändern wird, doch sie bleibt auch hier jegliche Transparenz schuldig. Es stellt sich die Frage, welche Folgen sich aus der neuen Fondsstruktur für die zukünftige Bewirtschaftung des Frankfurter Wohnungsbestandes ergeben werden. Angesichts dieser Verhältnisse befürchten Mieter*innen Mieterhöhungen, Luxusmodernisierung, Entmietung und Verdrängung.
Die Stadt Frankfurt trägt Verantwortung für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums und darf nicht untätig dabei zuschauen, wie durch die Privatisierung von öffentlichem Wohnraum Spekulation und steigende Mieten befeuert werden. Sie sollte sich deshalb gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Institution wie der VBL für Transparenz, Dialog und verbindliche soziale Standards einsetzen, um die Mieter*innen wirksam und dauerhaft vor Verdrängung zu schützen.
Zahlreiche VBL-Mieter*innen haben sich zu einer Mietinitiative zusammengeschlossen und im April 2026 Forderungen nach einer Sozialcharta öffentlich gemacht. Die Stadt Frankfurt muss dem nachkommen und sich für dauerhafte, sozialverträgliche Lösungen im Sinne der Bewohner*innen einsetzen.
Die Linke im Römer
Michael Müller und Daniela Mehler-Würzbach
Fraktionsvorsitzende
Antragstellende:
Stv. Benjamin Aličić
Stv. Deniz Avan
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Heike Leitschuh
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Michael Müller
Stv. Alexis Passadakis
Stv. Dominike Pauli
Stv. Mona Waissi


