Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten,
- ob der langjährige Leerstand des Wohngebäudes im Unteren Zwerchweg 42, 60599 Frankfurt am Main, der Stadt Frankfurt bekannt ist,
- ob für den seit mehreren Jahren bestehenden Leerstand eine Genehmigung oder ein sonstiger rechtlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt,
- ob wohnraumschutzrechtliche, wohnungsaufsichtsrechtliche oder baurechtliche Maßnahmen zur Reaktivierung des Gebäudes als Wohnraum in Betracht kommen,
- welche Maßnahmen der Magistrat gegebenenfalls einzuleiten beabsichtigt, um eine erneute Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen.
Begründung:
Nach Angaben aus der Nachbarschaft steht das Wohngebäude im Unteren Zwerchweg 42 bereits seit etwa sieben bis acht Jahren leer. Das Gebäude wird seit Jahren nicht bewohnt und befindet sich äußerlich in einem zunehmend verwahrlosten Zustand. Die Außenanlagen sind stark überwuchert, die Fassade weist deutliche Verwitterungs- und Verschmutzungsspuren auf.
Nach äußerem Eindruck erscheint das Gebäude grundsätzlich sanierungsfähig und könnte mit vertretbarem Aufwand wieder als Wohnraum für ein bis zwei Familien genutzt werden.
Angesichts des erheblichen Wohnungsmangels in Frankfurt ist ein derart langfristiger Leerstand von Wohnraum nicht nachvollziehbar. Deshalb soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Einschreiten der Stadt nach den geltenden wohnraumschutzrechtlichen Vorschriften vorliegen und welche Möglichkeiten bestehen, den Wohnraum wieder seiner eigentlichen Nutzung zuzuführen.
