Mietspiegel für Frankfurt: Rahmenbedingungen ändern und Mieter*innenschutz ausbauen

Antrag der Fraktion Die Linke im Römer zu M 76/2026

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Dem Magistratsvortrag M 76 vom 26.05.2026 „Anerkennung des Mietspiegels 2026 durch die Gemeinde“ wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Der Magistrat setzt sich über den Deutschen Städtetag für eine bundesrechtliche Regelung ein, nach der die Aufnahme von überhöhten Mieten in die Berechnungen zum Mietspiegel unterbunden wird.
  2. Der Magistrat setzt sich über den Deutschen Städtetag für die Abschaffung des aktuellen Betrachtungszeitraums von sechs Jahren und damit für die grundsätzliche Abschaffung des Betrachtungszeitraums ein.
  3. Sollte sich abzeichnen, dass bis zur regulären Neuerstellung des Mietspiegels die unter Punkt 1 genannte Änderung bundesrechtlich nicht zustande kommt, tritt folgendes ein: als Bestandteil der nächsten regulären Ausschreibung zur statistischen Erhebung und Auswertung der relevanten Datengrundlage für den Frankfurter Mietspiegel wird die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Methodik zum Ausschluss überhöhter Mieten aufgenommen. Der neue Mietspiegel wird unter Einhaltung dieser Methodik erstellt.
  4. Der vorliegende Mietspiegel wird nach 2 Jahren regulär fortgeschrieben und nicht neu berechnet.
  5. Der Magistrat entwickelt den „Mietenmonitor“ der Stadt Frankfurt weiter, indem Immobilienanzeigen systematisch ausgewertet und Verstöße gegen Mietpreisrecht (z. B. Mietwucher) verfolgt und geahndet werden.
  6. Der Magistrat baut die Mietschutz-Sprechstunden für Mieter*innen in allen Stadtteilen ebenso wie die Stabsstelle Mieterschutz weiter aus.
  7. Der Magistrat trägt dafür Sorge, dass im nächsten Haushalt eine Budgeterhöhung für die Projektförderung für Mieter*innenschutzvereine festgeschrieben wird.

Begründung:

Für Normalverdienende ist es kaum mehr möglich, eine Wohnung in Frankfurt zu finden. Alleinerziehende, Erwerbslose, Auszubildende, Rentner*innen und Menschen mit Migrationsgeschichte sehen sich auf dem Wohnungsmarkt zusätzlicher Diskriminierung ausgesetzt. Wir wollen, dass Mieter*innen in Frankfurt nicht aufgrund von unerschwinglichen Mieten aus ihrem Lebensumfeld verdrängt, sondern besser geschützt werden. Hierbei könnte der Mietspiegel als wichtiges Instrument eingesetzt werden. In seiner vorliegenden Form führen Verzerrungseffekte zu genau dem Gegenteil.

Die erschreckende und nie dagewesene Erhöhung der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete um fast 20 Prozent lässt sich vor allem auf ein strukturelles Problem bei der methodischen Erhebung zurückführen. Denn von den etwa 2000 Wohnungsangeboten, die das Frankfurter Wohnungsamt jeden Monat in den gängigen Portalen analysiert, besteht bei etwa 40 Prozent der Angebote der Verdacht auf eine rechtswidrige Mietüberhöhung. Solche überhöhten und unzulässigen Mieten flossen dennoch in den vorliegenden Mietspiegel ein, wodurch ein verzerrtes Bild und ein überhöhter Richtwert entstanden sind. Da der Mietspiegel als Orientierungswert für ortsübliche Mieten eingesetzt wird, besteht nun die Gefahr, dass der verzerrte Richtwert zu weiteren Mieterhöhungen führen wird.

Darüber hinaus berücksichtigt das aktuelle Verfahren zur Mietspiegelerstellung nur einen begrenzten Ausschnitt des freien Wohnungsmarktes. Es werden ausschließlich Neuvermietungen und Mietpreisveränderungen der vergangenen sechs Jahre berücksichtigt. Dies führt zu einer überproportionalen Gewichtung hoher Neuvertrags- und Wiedervermietungsmieten. Mietverhältnisse, die mehr als sechs Jahre bestehen und oftmals niedrigere Mietpreise aufweisen, bleiben unberücksichtigt. Dadurch entsteht ein verzerrtes Bild des tatsächlichen Frankfurter Mietniveaus. Für eine realitätsgerechte Darstellung des tatsächlichen Frankfurter Mietniveaus ist eine möglichst umfassende Datengrundlage unerlässlich. Diese kann nur erlangt werden, wenn die Beschränkung des Betrachtungszeitraums aufgehoben sowie der Einfluss überhöhter und rechtswidriger Mieten unterbunden wird.

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