Neufassung der Ausschreibungskriterien für den Betrieb von Schulkantinen – aktuelle Situation im OBR 2

Anfrage im Ortsbeirat 2

Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten:

  1. Wie ist z. Zt. die Ausstattung mit Schulkantinen für die Schulen in den
    Stadtteilen Westend und Bockenheim/Kuhwald?
  2. In welchem Umfang werden Schulen, die nicht über eine Kantine verfügen,
    von benachbarten Schulen bzw. Betreuungseinrichtungen aus mit Essen versorgt? Wie sind die Erfahrungen in diesem Zusammenhang?
  3. Für welche Schulen im Bereich des Ortsbezirks 2 wird im Laufe des nächsten Jahres eine Neuausschreibung des Kantinenbetriebs erfolgen?
  4. Setzt eine Ausschreibung eine Mindestschüler/innenzahl voraus? Wenn ja, bis zu welchem finanziellen Umfang kann auf eine Ausschreibung verzichtet werden?
  5. Besteht für Schulen mit geringerer Schüler/innenzahl die Möglichkeit – die früher z. B. in der IGS Bockenheim gegeben war – , die Essensversorgung durch Eltern- oder andere Vereine zu organisieren, um eigene Standards verwirklichen zu können?
  6. Durch welche Vorgaben sollen in Zukunft die Chancen kleiner und mittlerer
    und nach Möglichkeit ortsbezogener Anbieter verbessert werden?
  7. Erfolgten in den letzten Jahren aufgrund von Beschwerden aus der Schüler –und/oder Elternschaft Betreiberwechsel in Schulen des Ortsbezirks?

Begründung:

Bereits 2018 wollte der Magistrat eine Arbeitsgruppe einsetzen, die die Neufassung der Ausschreibungskriterien für den Betrieb von Schulkantinen zur Aufgabe hat. An dieser Arbeitsgruppe sind u.a. das Bildungsdezernat, das Stadtschulamt, das Gesundheitsamt, der Stadtelternbeirat und Stadtschülerrat sowie weitere Institutionen beteiligt. Nach Presseberichten hat der Magistrat nun das Anfang Februar von der AG vorgelegte Konzept verabschiedet.
Der Grund für die Schaffung dieser Arbeitsgruppe ist in den umfangreichen Protesten
von Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen verschiedener Schulen – namentlich der IGS Nordend und der Elisabethenschule – gegen die schlechte Qualität des vom
ausgewählten Großcaterer gestellten Essens zu sehen.
Die neuen Vergabekriterien sollen sowohl im Hinblick auf die Qualität des Essens
(Festschreibung eines Anteils von 30 % an sog. Biokost, bevorzugte Verwendung von Lebensmitteln aus der Region, Vermeidung langer Lieferwege) als auch die
Einbeziehung der Schulgemeinden in die Gestaltung der Essensversorgung
höhere Mindeststandards setzen. Ein besonderes Anliegen ist auch die Erhöhung
der Beteiligungschancen für kleine und mittlere Cateringbetriebe, die insbesondere bei Ausschreibungen von größeren Schulen benachteiligt sind. In der Sitzung der STVV vom 26.04.2018 hat die Schuldezernentin auf Nachfrage explizit auf die strukturelle Benachteiligung kleinerer Anbieter hingewiesen. Aufgrund des Zwangs zur Ausschreibung nach vorgegebenen Kriterien, die dem Interesse vieler Schul- gemeinden an der Zusammenarbeit mit stadtteilbezogen arbeitenden Anbietern nicht entsprechen, erscheint die aus Kostengründen erforderliche Subventionierung des Schulessens durch die Stadtverwaltung als fragwürdig. Wie bei anderen Ausschreibungen für personenbezogene Dienstleistungen stellt sich hier erneut die Frage, ob sich die Vorgaben des Vergaberechts mit den Gestaltungswünschen der Schulen überhaupt sinnvoll vereinbaren lassen.

DIE LINKE. Im Ortsbeirat 2
Fraktionsvorsitzender:

Hans-Jürgen Hammelmann

Antragsteller*innen:

Hans-Jürgen Hammelmann
Margret Heym-Schmitt

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