Auskunftsersuchen, welche Wartefrist der Magistrat bei Anfragen und Auskunftsersuchen aus den Ortsbeiräten als zumutbar ansieht

Antrag im Ortsbeirat 5

Der Magistrat wird ersucht, Auskunft darüber geben, welche Wartefristen er für Auskunftsersuchen des Ortsbeirats bezüglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm für zumutbar hält.

Begründung:

Der Magistrat hat mehrere Anfragen und Anregungen an den Magistrat bezüglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm z. T. jahrelang nicht beantwortet. Im einzelnen handelt es sich dabei um Auskunftsersuchen V4 vom 29.04.2016 zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot, um die Anfrage V631 vom 03.11.2017 zu Maßnahmen gemäß Vorlage NR 91/16 zum Schutz gegen Fluglärm und um das Auskunftsersuchen V911 vom 08.06.2018 zu Schritten des Magistrats zur Umsetzung des erklärten Ziels, dass es im Frankfurter Süden unter den Flugrouten leiser werden muss.
Auch das Auskunftsersuchen vom 22.03.2019, V 1213 zur Frage, warum die zuvor genannten Anfragen bis dato unbeantwortet blieben, ist bis heute unbeantwortet.

Das Auskunftsersuchen ist nicht zuletzt von besonderem Interesse, weil den Antragstellern inzwischen auf Nachfrage mitgeteilt wurde, „dass alle Stellungnahmen zu den Vorgängen V 4, V 631, V 911 und OM 3495 stets zurückgestellt werden, da sich der Magistrat nicht einigen kann.“ Es ist nicht zu akzeptieren, dass Auskunftsersuchen von Ortsbeiräten vom Magistrat innerhalb einer zumutbaren Frist einfach nicht beantwortet werden.

Antragstellerin/Antragsteller:

Knut Dörfel
Marlis Gutmann

Fraktionsvorsitzender

Knut Dörfel

Dieser Beitrag wurde unter Ortsbeirat 05 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben