Abschleppdienstleistungen

Anfrage des Stadtverordneten Martin Kliehm der Fraktion DIE LINKE. im Römer gemäß § 50 (2) HGO

Die Stadt Frankfurt am Main hat beschlossen, die europaweite Ausschreibung zum Abschleppen von zugelassenen Fahrzeugen aller Art bis einschließlich 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse aufzuheben und beabsichtigt, die im Stadtgebiet erforderlichen Abschleppdienstleistungen zukünftig über eine Vermittlungszentrale zu organisieren. Aktuell fordert die Stadt übergangsweise bereits registrierte Abschleppdienstleister durch eine eigene Vermittlungszentrale an. Falschparkende werden dann per Abschlepper auf öffentliche Parkplätze umgeparkt und das Abschleppunternehmen schickt der Stadt hierfür eine Rechnung. Im Nachhinein muss die Verwaltung dann diese Kosten vom Fahrzeughaltenden eintreiben. In der Branche herrscht die Sicht vor, dass mit der Einführung dieser „Ãœbergangslösung“ im November 2017, als die alten Leistungsverträge ausgelaufen sind, sich die Anfahrtszeiten teils deutlich verlängert und die Zahlungsausfälle deutlich gestiegen sind. Zuvor wurden abgeschleppte Fahrzeuge beim Abschleppdienst verwahrt und nur gegen Zahlung der Kosten heraus gegeben.

Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wieso hat man die jetzt gefundene Lösung nicht bereits im Herbst 2017 mit Ablauf der alten Verträge in Erwägung gezogen?
  2. Gibt es rechtliche oder technische Unterschiede zwischen der geplanten Vermittlung der Abschleppaufträge über die zentrale Vermittlungszentrale und des momentan übergangsweise genutzten Prozesses?
  3. Wird es für alle am neuen Prozess teilnehmenden Unternehmen, wie bei der europaweiten Ausschreibung, verbindliche Zeiten geben, nach der ein Abschleppwagen vor Ort sein muss und wenn nicht, wie wird sichergestellt, dass die angeforderten Abschleppwagen zeitnah vor Ort eintreffen?
  4. Wie hoch sind die finanziellen Einbußen für die Stadt dadurch, dass abgeschleppte Fahrzeuge nur noch auf öffentliche Parkplätze umgesetzt werden und die Stadt im Nachhinein selbst die Kosten für die Abschleppmaßnahmen eintreiben muss?
  5. Wie gedenkt der Magistrat die Abschleppkosten von Fahrzeughaltern, die im Ausland gemeldet sind, einzufordern?
  6. Erhebt jedes der an dem neuen Verfahren teilnehmenden Firmen unterschiedliche Gebühren? Wenn ja, wie hoch sind die Unterschiede?
  7. Welches jährliche Auftragsvolumen hatten die Abschleppverträge (inkl. Teilleistungen und Leerfahrten) in den Jahren 2014-2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  8. Wie sollen zukünftig Abschleppmaßnahmen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen organisiert werden?
  9. Wie sollen zukünftig Abschleppmaßnahmen für nicht zugelassene Fahrzeuge organisiert werden?
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