E-Roller bzw. E-Scooter in Frankfurt

Antrag im Ortsbeirat 3

Im Vorgriff auf die Zulassung von E-Rollern bzw. E-Skootern im Straßenverkehr fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, deren Gehwegnutzung zu untersagen.

Begründung:

Angesichts der heute schon überlasteten Nutzung der Gehwege (Radfahrer*Innen, Rollstuhlfahrer*innen, Rollatornutzung, unzulässig parkende PKWs, etc.) ist die Zulassung von E-Rollern bzw. E-Skootern auf Gehwegen – unabhängig von ihrer Geschwindigkeit – unzumutbar.
„Wenn alle umsetzen was sie ankündigen, haben wir bald 5 000 oder 10 000 Roller in der Stadt stehen“, sagte Oesterling (Verkehrsdezernent, SPD). „Mit dem massenhaften Auftreten der elektrischen Tretroller gehe allerdings ein erhebliches Konfliktpotential einher (Frankfurter Rundschau vom 30.04.2019). „Dann haben wir Fahrräder mit 12 bis 17 Stundenkilometern, E-Tretroller mit 20 Stundenkilometern und E-Fahrräder mit 25 Stundenkilometern auf dem gleichen schmalen Weg. Es ist nicht gut, was sich der Bundesverkehrsminister ausgedacht hat“ (Oesterling). Er ist laut FR der Meinung, dass die elektrischen Tretroller nicht zur Verkehrswende beitrügen. Abgelehnt wird der sogenannte Verordnungsentwurf des Verkehrsministers auch vom Fachverband Fußverkehr (FR). Laut FR hat die Stadt Frankfurt für Anbieter und Nutzer Regeln aufgestellt.

Antragssteller*innen:

Hans-Joachim Habermann
Elke Windemuth

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