Keine Baugenehmigung für Flugsteig G

Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung sieht das Bauvorhaben der Fraport AG, am Terminal 3 einen Flugsteig für Billigflieger zu bauen, nicht durch den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 gedeckt, weswegen der Bauantrag der Fraport AG vom 16.08.2017 nicht zu genehmigen ist.

Begründung:

Entgegen der Darstellung der Fraport AG ist die Prüfung des Bauvorhabens auf Vereinbarkeit mit der Planfeststellung zur Erweiterung des Flughafens selbstverständlich Gegenstand der Baugenehmigungsprüfung durch die Bauaufsicht der Stadt Frankfurt. Zu diesem Zweck hat die Frankfurter Bauaufsicht das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium um eine Stellungnahme gebeten. Das Ministerium hat der Stadt Frankfurt das Ergebnis der Prüfung durch externe Gutachter am 22.12.2017 mitgeteilt und nachdrücklich klargestellt, dass die Stellungnahme für die Bauaufsicht der Stadt Frankfurt rechtlich nicht bindend ist. Die Bauaufsicht der Stadt Frankfurt habe vielmehr eine eigene Beurteilung vorzunehmen. Der Minister Al-Wazir wird gar mit den Worten zitiert, die Stadt Frankfurt müsse „nunmehr unter Einbeziehung sämtlicher weiterer relevanter Aspekte, wie beispielsweise dem Brandschutz, eine eigene Entscheidung treffen.“  (https://wirtschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/stellungnahme-zum-flugsteig-g abgerufen am 31.01.2018)

Eine solche Einbeziehung weiterer Aspekte wurde im Gutachten zur „Zulässigkeit des von der Fraport AG zur Baugenehmigung beantragten Low-Cost-Carrier (LCC)-Flugsteigs im Südosten des Flughafens Frankfurt am Main“ vorgenommen. Für die Initiative Zukunft Rhein-Main, einer Initiative der Landkreise, Städte und Gemeinden aus der Region Rhein-Main, hat der renommierte Fachanwalt für Baurecht, Dr. Martin Schröder aus München, auf 23 Seiten untersucht, ob die zuständige Stadt Frankfurt den beantragten Billigflieger-Flugsteig genehmigen darf oder nicht. Er ist zu dem Schluss gelangt, dass die Genehmigung aus folgenden Gründen zu versagen ist:

  • Der Bauantrag für den LCC-Flugsteig entspricht dem Umfang nach nicht dem 2. Bauabschnitt (unzulässige Bauabschnittsbildung).
  • Der Zweck des LCC-Flugsteigs liegt außerhalb der Zweckbestimmung, den der Planfeststellungsbeschluss diesem Baubereich zugeordnet hat (eine signifikante Zunahme des LCC-Verkehrs war für den Ausbaufall zu keiner Zeit geplant. Der Ausbau wurde vor allem mit der Hub-Funktion, größeren Flugzeugen und steigenden Fluggastzahlen begründet. LCC-Verkehre sind jedoch fast nur Direktflüge und tragen somit nur marginal zum Drehscheibenverkehr großer Flugzeugtypen bei.).
  • Der Fertigstellungstermin für einen weiteren Flugsteig darf nicht vor dem des Hauptgebäudes liegen, denn so kann die Erschließung des LCC-Flugsteigs nicht gesichert werden (soweit erkennbar werden die im Planfeststellungsbeschluss angeordneten Erschließungsanlagen wie das Passagier-Transfer-System oder der Gepäcktunnel zum geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme des LCC-Flugsteigs nicht betriebsbereit sein.).

Die Stadt Frankfurt am Main muss sich dieser Sichtweise aus genannten Gründen anschließen. Zudem muss die bisherige Praxiserfahrung in die Entscheidung über das laufende Baugenehmigungsverfahren miteinfließen. Der Billigflieger Ryanair schert sich nachweislich nicht um die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner am Frankfurter Flughafen, sondern nutzt gesetzliche Spielräume gnadenlos aus. Der geplante Billigflieger-Flugsteig würde die Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen nochmals signifikant steigen lassen. Und mit der Steigerung der Flugbewegungen würde auch der Lärm zunehmen, erwartbar auch in den Nachtstunden. Den Menschen der Region und ihrer Gesundheit ist das nicht zumutbar. Dem ganz großen Geschäft mit Billigfliegern ist eine Absage zu erteilen.

Zum Hintergrund:

Die Entscheidung, dass es am Flughafen Frankfurt ein drittes Terminal geben darf, ist mit der gerichtlichen Absegnung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Rhein-Main gefallen. Für jeden im Planfeststellungsbeschluss benannten Bauabschnitt muss von der Fraport AG ein Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Frankfurt gestellt werden. Vorgesehen sind 3 Bauabschnitte. Für den ersten Bauabschnitt (Terminal-Hauptgebäude + Flugsteige J u. H) wurde am 07.08.2014 durch den ehemaligen Planungsdezernent Olaf Cunitz Baurecht erteilt. Er wird bereits gebaut und soll 2023 in Betrieb gehen. Für den Flugsteig G für Low-Cost-Carrier hat die Fraport AG am 16.08.2017 einen Bauantrag gestellt. Dieser soll laut Fraport bereits 2020 in Betrieb gehen. Das war im Planfeststellungsbeschluss so nicht vorgesehen und es ist daher strittig, ob der Bau dieses Flugsteiges durch den Planfeststellungsbeschluss gedeckt ist.

DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:
Stv. Astrid Buchheim
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Martin Kliehm
Stv. Merve Ayyildiz
Stv. Michael Müller
Stv. Pearl Hahn

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