Tarifbindung in Beteiligungsgesellschaften der Stadt Frankfurt am Main

Anfrage der Stadtverordneten Astrid Buchheim der Fraktion DIE LINKE. im Römer gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Die Frage von tariftreuer Bezahlung steht in Frankfurt immer wieder auf der Tagesordnung. Zuletzt beantwortete der Magistrat diesbezüglicher Fragen in seinem im Frühjahr 2014 veröffentlichten Bericht B 137/2014. Hier schrieb der Magistrat, wie wichtig ihm die Tarifbindung sei. Gleichzeitig erwähnte er, dass es in elf Gesellschaften keine Tarifbindung gibt. In 2013 veröffentlichte der Magistrat eine Liste mit den Beteiligungen, die Angaben zu Mitarbeiterzahl, befristeten Arbeitsverträgen, Leiharbeitern, geringfügiger Beschäftigung, Werkverträgen und zur Tarifbindung enthielt.

Seitdem sind fast vier Jahre vergangen.

Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Haben sich die Angaben zu den auf der Liste befindlichen Gesellschaften verändert? Bitte die aktuellen Angaben auflisten.
  2. Wurde bei den elf Gesellschaften inzwischen ein branchenüblicher Tarifvertrag eingeführt?
    1. Wenn Ja, bitte nach Gesellschaft und Tarifbindung auflisten
    2. Wenn Nein, warum nicht?
  3. Welche Tarifbindungen existieren in allen anderen Betrieben mit städtischer Beteiligung, die nicht im Bericht B430/2013 aufgelistet wurden? Bitte nach Betrieb, befristeten Arbeitsverträgen, Leiharbeitern, geringfügiger Beschäftigung, Werkverträgen und Tarifbindung auflisten.
  4. Gibt es Beteiligungsgesellschaften, die seit dem Bericht des Magistrats aus der Tarifbindung herausgefallen sind?
  5. Gibt es Beteiligungsgesellschaften, die seit 2014 gegründet wurden, in denen keine Tarifbindung gilt?

Anfragestellerin:

Stv. Astrid Buchheim

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli
Fraktionsvorsitzende

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