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Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses städtische Erbbaurechte an Immobilienkonzerne

Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet nach § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung einen Akteneinsichtsausschuss „städtische Erbbaurechte Immobilien­konzerne“ ein. Gegenstand … Weiterlesen