Gärtnerische Gestaltung von Vorgärten

Antrag im Ortsbeirat 3

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen in den letzten Jahren ergriffen wurden, um „die gärtnerische Gestaltung von Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Vorgartensatzung vom 24. 2. 1977)“ – und also auch im Frankfurter Nordend – umzusetzen.

Begründung:

Aufgrund der erfolgreichen Überprüfung zur Umsetzung der Vorgartensatzung (2011durch das Liegenschaftsamt im Frankfurter Westend, geprüft 227 Straßen, beanstandet und daraufhin renaturiert 165 Vorgärten), sollten auch im Nordend entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden, zumal die Stadt Frankfurt im laufenden Jahr zum Zwecke der Begrünung 6 Millionen Euro zur Verfügung stellt.
Wichtig ist dabei auch die Inkenntnissetzung der Hauseigentümer*Innen und eine Konkretisierung der Vorgartensatzung mit Blick auf die gärtnerische Gestaltung, wobei sogenannte „Steingärten“, also Steinwüsten, nicht als Gärten bezeichnet werden sollten.

Antragssteller*innen:

Hans-Joachim Habermann

Elke Windemuth

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