Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?

Antrag im Ortsbeirat 2

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten

Nach Zurückweisung des Magistratsberichts B 235/2018 durch den OBR 2 ist die Vorlage OF 640/2 nach nunmehr acht Monaten weiterhin unbeantwortet.

Dies ist vor allem im Hinblick auf die Brisanz der Vorgänge in den noch bis Ende des Jahres gebundenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße 9 und 11 in Bocken-heim nicht nachvollziehbar. Die Vermieterin hat im letzten Jahr mit den ihr vom Amt für Wohnungswesen zugewiesenen Bewerber/innen Staffelmietverträge abgeschlossen, die Mietpreissteigerungen nach Ende der Preis- und Belegungsbindung in Höhe von ca. 60 % beinhalten. Eine solche Praxis ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.12.2003 (VIII ZR 157/03) offenbar mit geltendem Recht vereinbar, so dass die Gefahr besteht, dass weitere Vermieter die bestehende Regelungslücke nutzen, um nach Auslaufen der Bindungen die Mieten weit über die bestehenden Kappungsgrenzen hinaus zu erhöhen. Für die betroffenen Bürger/innen, aber auch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte ist die zügige Beantwortung folgender Fragen daher von besonderem Interesse.

  1. Wird der Magistrat in Anbetracht der Rechtslage in Zukunft die Möglichkeit nutzen, im Rahmen der für den geförderten Wohnungsbau geltenden Richtlinien den Abschluss von Staffelmietverträgen nach § 557 a BGB explizit auszuschließen?
  2. Welche weiteren rechtlichen Maßnahmen kommen nach Ansicht des Magistrats zum Schutz der Mieter/innen bzw. Bewerber/innen und zur Sicherung des geringen noch zur Verfügung stehenden preiswerten Wohnungsbestandes in Betracht? Gibt es entsprechende Initiativen im Deutschen Städtetag?
  3. Das zuständige Jobcenter hat die mit den Wohnungsbewerber/innen geschlossenen Vereinbarungen nicht anerkannt und damit die Anmietung der fraglichen Wohnungen verhindert. Gibt es wirksame Abstimmungen zwischen dem Amt für Wohnungswesen und dem Jobcenter, wie in derartigen strittigen Fragen zu verfahren ist, um die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns zu gewährleisten?

Begründung:

Die Entscheidung des BGH ist selbst in Fachkreisen wenig bekannt, so dass die Mieter/innen im bisher preisgebundenen Wohnraum berechtigte Ängste bzgl. der zu erwartenden Mietpreisentwicklung haben.
Im Übrigen befindet sich die Stadt Frankfurt seit Jahren mit der Vermieterin der geförderten Wohnungen in der Grempstraße in Rechtsstreitigkeiten, über deren Verlauf und Ausgang der Ortsbeirat 2 gern zeitnah informiert werden würde.

DIE LINKE. im Ortsbeirat 2
Fraktionsvorsitzender

Hans-Jürgen Hammelmann

Antragsteller*innen:

Hans-Jürgen Hammelmann
Margret Heym-Schmitt

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