Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen

Gemeinsamer Antrag der SPD, Grüne und LINKE-Fraktion im Ortsbeirat 3

Der Ortsbeirat möge beschließen :

Der Magistrat wird aufgefordert, zum Schutz und zur Unterstützung der Mieter in den o. g. Liegenschaften folgende Maßnahmen zum Erhalt des preiswerten Wohnraums und gegen Mietervertreibung durchzuführen:

  • Unbedingte Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Stadt für die Hebelstraße 23. Sollte es dennoch zu einer Abwendungsvereinbarung kommen, ist diese so zu gestalten, dass die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen und Miethöhen absolut akzeptabel im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung und des Erhalts der Mietergemeinschaft des Hauses und damit des „Milieus“ an diesem Ort sind. Es darf zu keiner „weichen“ Abwendungsvereinbarung kommen!
  • Strenge Kontrolle und Begleitung eventueller Baumaßnahmen in den Häusern Eckenheimer Landstraße 20 und 24. Im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung, des Erhalts preiswerten Wohnraums und zum Schutz vor Entmietung sind damit nicht vereinbare Modernisierungsmaßnahmen durch die Stadt strikt abzulehnen.
  • Volle Unterstützung aller betroffenen Mieter durch die Stabsstelle Mieterschutz und das Amt für Wohnungswesen, um jegliche ungenehmigte, ungerechtfertigte Aktivitäten in den genannten Häusern zu unterbinden und deren Wohnraum preiswert zu erhalten.
Rüdiger Koch Jochen Habermann Andrea Kroll
SPD DIE LINKE GRÃœNE
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