Erhalt leerstehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6

Anfrage im Ortbeirat 3 zur ST1203

Der Magistrat war aufgefordert worden:

„Maßnahmen zu ergreifen, um den Verfall“ besagter Häuser „aufzuhalten und mögliche schädliche Einflüsse durch Schimmel, Schädlingsbefall und Ähnliches auf die Nachbarhäuser zu verhindern.“

Die entsprechende Antwort :

die „genannten Liegenschaften befinden sich nicht in einem Zustand, der ein Einschreiten des Magistrats rechtfertigen würde. Die Liegenschaften sind weder abgängig, noch geht von ihnen aktuell eine Gefahr für die Nachbarschaften aus“ – wirft, da die genannten Wohnhäuser nicht erst seit einem Monat -, sondern seit vielen vielen Jahren leer stehen, folgende Frage auf:

  • Hat, und wenn ja, wann zuletzt und wie, der Magistrat, den „Zustand“ überprüfen lassen und ggf. auch die „Nachbarschaften“ dazu befragt?

Da (laut weiterer Auskunft des Magistrats) „die ABG Frankfurt Holding grundsätzlich an einem Ankauf der Liegenschaften interessiert“ -, allerdings nicht bekannt“ (ist), „ob seitens der Eigentümer überhaupt eine Veräußerungsbereitschaft existiert“ –

stellt sich zudem die Frage:

  • Wann gedenkt der Magistrat die zuständigen Stellen aufzufordern, sich – zwecks Erkenntnisgewinns – endlich mit den Eigentümern ins Benehmen zu setzen?

Bliebe noch zu erwähnen:

Ob oder ob nicht leerstehende Wohnhäuser (angesichts drängender Wohnungsnot) von Schimmel und ähnlichem befallen sind – auf alle Fälle sind sie ein öffentliches Ärgernis. Und dass sie schnellstens ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden sollten, versteht sich wohl von selbst.

Fragesteller*innen:

Hans-Joachim Habermann
Elke Windemuth

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