Grundsteuerreform wird Mieten weiter steigen lassen

Mit der Reform der Grundsteuer, wie sie von Finanzminister Olaf Scholz vorgesehen ist, würden die Mieten weiter steigen.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte im April 2018, dass die Grundsteuer verfassungswidrig sei. Das Gericht bemängelte, dass die Einheitswerte für Grundstücke, die als Berechnungsgrundlage dienen, nicht aktualisiert werden – seit 1964 in Westdeutschland und seit 1935 in Ostdeutschland. Differenzen in der Wertsteigerung – beispielsweise durch unterschiedliche Preisdynamiken je nach Lage – führten zu einer Ungleichbehandlung der Besteuerung. Der Gesetzgeber war aufgefordert, die Grundsteuer zu reformieren. Bundesfinanzminister Olaf Scholz stellt nun einen Entwurf für eine neue Berechnung der Grundsteuer vor. Demnach soll ein neues Modell, das sich nach Fläche und Alter sowie der Höhe der Miete richtet, die bisherige Berechnung der Steuer nach Immobilie ablösen.

„Der Vorschlag von Bundesfinanzminister Scholz zur Grundsteuerreform ist unsozial“, kritisiert Michael Müller, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer den Vorstoß des SPD-Politikers. „Das Ziel der Reform muss eine sozial gerechtere Verteilung der Steuerlasten der Grundsteuer bei Wahrung ihrer Finanzierungsfunktion für die Kommunen sein. Besondere Bedeutung muss der Schutz von Mieter*innen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen vor Mehrbelastungen haben. Um eine weitere Belastung durch steigende Mieten für Mieter*innen zu verhindern, muss die Umlagefähigkeit der Grundsteuer im Rahmen der Betriebskostenverordnung aufgehoben werden. Die Grundsteuer soll stattdessen künftig ausschließlich die Eigentümer*innen belasten. Neben der Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter muss sich die Grundsteuer so weit als möglich am tatsächlichen Wert der Immobilien orientieren. Teure und ertragsstarke Immobilien müssen höher besteuert werden als solche mit moderaten Mieten“, erklärt Müller.

Die Grundsteuer ist für die Stadt Frankfurt eine der wichtigsten Einnahmequellen. Nach der Gewerbe- und der Einkommenssteuer macht die Grundsteuer B, die auf für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben wird, mit 208 Millionen Euro in 2017 acht Prozent der Steuereinnahmen aus. „Mit der Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes von 460 Prozent auf 500 Prozent in 2013 hat die Stadt Frankfurt mit dazu beigetragen, dass die Mieten in Frankfurt stiegen“, stellt Müller fest.

Dieser Beitrag wurde unter Presse veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben