Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg

Antrag im Ortsbeirat 7

Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei.

Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 km/h–Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt damit eine extreme Gefährdung für den oben genannten Personenkreis dar.

Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 7 den Magistrat folgende Maßnahmen umzusetzen:

  1. Wenn nicht bereits vollumfänglich geschehen, sind die baulichen Voraussetzungen für die Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg zu schaffen.
  2. Markierung des Biedenkopfer Wegs zwischen Breitlacher Straße und der Straße In der Au als verkehrsberuhigten Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2.
  3. Nach Einführung Überwachung der Verkehrsdisziplin durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen.

Antragsteller*innen:

Barbara David-Wehe Torben Zick

 

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