Wer Frankfurt liebt, kann Weyland nicht wählen

„Report Mainz“ berichtet in seiner aktuellen Sendung, dass die selbstgewünschte Versetzung der OB-Kandidatin Dr. Bernadette Weyland (CDU) in den Einstweiligen Ruhestand rechtswidrig sei.

„Bei einem gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Regierung und politischem Beamten kommt das Instrument des Einstweiligen Ruhestands zum Einsatz. Frau Weyland hat auf eigenen Wunsch das Beamtenverhältnis beendet. Somit steht ihr keine vorzeitige Leibrente in Höhe von 7.400 Euro monatlich zu. Laut Report handelt es sich um einen offenen Rechtsbruch. Frau Weyland hat damit das Vertrauensverhältnis der Frankfurterinnen und Frankfurter gestört. Wer Frankfurt liebt, kann Weyland nicht wählen“, findet Martin Kliehm, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Römer. Im Übrigen könne sie nicht spenden, was ihr nicht rechtmäßig gehört.

Für die Fraktion DIE LINKE. im Römer steht außer Frage, dass sich ein solches Verhalten in keinster Weise mit den Anforderungen an das repräsentative Amt einer Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt vereinbaren lässt.

Kliehm weiter: „Frau Weyland führt einen Law and Order Wahlkampf. Ihre eigenen Ansprüche an Recht und Ordnung erfüllt sie nicht. Sie ist damit unglaubwürdig.“

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