Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7

Antrag im Ortsbeirat 7

Antrag an den Magistrat:

Der Ortsbezirk 7 und hier in besonderem Maße Rödelheim sind mit einer Vielzahl von Spielhallen geplagt. Sehnsüchtig wurde deshalb von der Bevölkerung das neue Spielhallengesetz erwartet, mit dessen Umsetzung eine deutliche Reduzierung zu erwarten ist. Umso ärgerlicher ist es, dass am 6. Januar der Presse zu entnehmen war, dass „bislang die Stadt in der Sache nicht tätig geworden ist.“ Dies ist besonders verwunderlich, da der Magistrat bereits ein halbes Jahr Zeit hatte, sich auf die Umsetzung vorzubereiten. Nun werden auf einmal diverse Hinderungsgründe aus dem Hut gezaubert, wie: die Stadt müsse Kriterien finden für dir Entscheidung, welche Zockerstätten erhalten werden sollten und welche schließen müssten. Maßgeblich hierbei solle mit 60% der Gewichtung „die Qualität der Betriebsführung“, sprich der Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt Frankfurt sein. Auch der Abstand zu Jugendeinrichtungen soll mit 30% gewichtet werden. In diesem Zusammenhang ist zu lesen, dass das Ordnungsamt dabei ist, eine Bestandsaufnahme der aktuellen Jugendeinrichtungen zu machen. Warum nur hat niemand dem Ordnungsamt verraten, dass es diese Informationen mühelos vom Jugendamt erhalten könnte?

Weiterhin stellt sich die Frage, weshalb der Magistrat z.B. im Falle der Spielstätten in der Alexanderstraße in Rödelheim nicht tätig wird. Hier wären alle Kriterien für eine umgehende Schließung gegeben:

Beide Spielhallen befinden sich in unmittelbarer Nähe zu einem Gemeindezentrum, das Angebote für Kinder und Jugendliche vorhält.

Der Mindestabstand liegt deutlich unter 300 m.

In einem Fall handelt es sich offensichtlich um eine „Mehrfachspielhalle“.

All diese Widersprüche legen die Vermutung nahe, dass die Stadt Frankfurt wenig Interesse an einer zeitnahen Umsetzung der neuen Gesetzeslage hat und stattdessen lieber weiterhin auf die Gewerbesteuereinnahmen setzt. Dies legt auch die Aussage nahe, dass bislang nur solche Spielstätten geschlossen wurden, „wo es eindeutige Verstöße der Betreiber gab, etwa, wenn die Steuern nicht bezahlt wurden.“

All dies vorausgeschickt, beantragt der Ortsbeirat 7:

Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich seinem Auftrag gerecht zu werden – nämlich seine Arbeitskraft zum Wohle der Bevölkerung einzusetzen – und in diesem Zusammenhang dafür Sorge zu tragen, dass Spielstätten, die eindeutig nach dem Hessischen Spielhallengesetz nicht weiter betrieben werden dürfen, umgehend geschlossen werden und bei den übrigen Spielhallen zielstrebig eine deutliche Reduzierung angestrebt und umgesetzt wird.

AntragstellerInnen:

Barbara David-Wehe                                                 Torben Zick

 

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