Anwendung von § 34 BauGB prüfen

Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt,

  1. ausführlich zu prüfen und zu berichten, wie viele Wohneinheiten in den vergangenen Jahren auf Grundlage von § 34 BauGB genehmigt wurden und wie viele Wohneinheiten tatsächlich fertig gestellt wurden.
  2. diese Daten ständig zu erheben. Sie werden in die Baustatistik der Bauaufsicht aufgenommen und den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit jährlich vorgelegt.

Begründung:

Obwohl in Frankfurt viel gebaut wird, gibt es immer weniger bezahlbaren Wohnraum. Das liegt auch daran, dass Neubauten sehr teuer vermietet werden. Bisher hat sich die Koalition lediglich darauf verständigt, bei Neubauvorhaben, die im Rahmen eines Bebauungsplanes durchgeführt werden, eine verbindliche Quote von 30 Prozent gefördertem Wohnraum einzuhalten.

Nicht bei allen Neubauten muss jedoch ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, sodass auch teurer Wohnraum in Frankfurt neu entstehen kann. Eine planungsrechtliche Grundlage dafür ist § 34 des Baugesetzbuches (BauGB). Baumaßnahmen, die nach diesem Paragraphen von der Bauaufsicht genehmigt werden, laufen – im Gegensatz zu der Aufstellung von Bebauungsplänen – ohne Beteiligung der betroffenen Anwohner*innen, ohne Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und ohne Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung als reiner Verwaltungsakt ab.

Laut Antwort auf die Frage Nr. 625 der 12. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017 wird die Anzahl der Baugenehmigungen, die auf § 34 BauGB beruhen, von der Bauaufsicht jedoch nicht erhoben. Diese Erhebung ist in anderen Städten durchaus üblich, da eine solche Zahlengrundlage wichtig ist, um den Wohnungsneubau zu analysieren: München beispielsweise erhebt und veröffentlicht diese Zahlen im Wohnungsbauatlas (2016, S. 31). Es zeigt sich, dass in einigen Stadtvierteln Neubau im Wohnungssegment ausschließlich per § 34 BauGB genehmigt wurde.

Auch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) kommt zu dem Schluss, dass § 34 BauGB – besonders für den Neubau von Mehrfamilienhäusern – eine bedeutende Rolle für die Innenentwicklung und Nachverdichtung im Wohnungssegment hat. Diese Rolle habe in den letzten Jahren noch an Bedeutung gewonnen. Zudem kommt § 34 BauGB eine besondere Rolle zu, wenn es um die Umwandlung von Büro- in Wohngebäude geht.

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht, dass in den ausgewählten Beispielstädten eine große Anzahl an Neubauvorhaben durch die Anwendung von § 34 BauGB entstehen:

Quelle: BBSR (2016): Aktuelle Trends der Wohnungsbautätigkeit in Deutschland – Wer baut wo welche Wohnungen?, S. 95.

 

Um die Bedeutung dieses Planungsinstrumentes für Frankfurt ermessen zu können, ist eine jährliche ausführliche Berichterstattung geboten. Wünschenswert für eine solche Prüfung und Berichterstattung der Stadt Frankfurt wären

  • ein Berichtszeitraum, der mindestens fünf Jahre zurück reicht,
  • die Anzahl der beantragten sowie realisierten Wohneinheiten,
  • die Anzahl der Personen, für die die Wohneinheiten jeweils beantragt und realisiert wurden sowie die Größe der jeweiligen Wohneinheiten,
  • die Anzahl der Vorhaben, für die Ausnahmen und Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen ausgesprochen worden sind (§ 31 BauGB),
  • Angaben dazu, welche Anzahl an Wohnungen nach § 30 BauGB genehmigt wurden und schließlich entstanden sind (als Vergleichswerte),
  • die Anzahl bzw. der Anteil der Wohneinheiten, die im ersten Förderweg entstanden sind sowie die Anzahl der Wohneinheiten, die im Frankfurter Mittelstandsprogramm bzw. seinen Vorläuferprogrammen entstanden sind,
  • die Art der Wohnungsbauträger, die die entsprechenden Vorhaben realisiert haben (privat, institutionell; privat, Einzelpersonen; genossenschaftlich; kommunal),
  • bei Maßnahmen der Innentwicklung die Bauweise (also jeweils die Anzahl der Wohneinheiten, die durch An- oder Aufbauten sowie die Anzahl der Wohneinheiten, die durch den Neubau eines Gebäudes beantragt wurden und entstanden sind),
  • die Grundstückverhältnisse (wurde auf bereits gehaltenem Grundstück neu gebaut oder das entwickelte Grundstück zum Zweck des Neubaus erst erworben?).

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli

Fraktionsvorsitzende

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Astrid Buchheim
  • Stadtv. Ayse Dalhoff
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Eyup Yilmaz
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Michael Müller
  • Stadtv. Pearl Hahn
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