Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten Laubbläsern

Antrag im Ortsbeirat

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt anzuweisen, den Appell des Naturschutzbundes Hessen (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) umzusetzen und künftig auf den umwelt- und gesundheitsschädigenden Einsatz von Laubbläsern zu verzichten.

Laubbläser sind für den Einsatz bei trockenem Wetter gedacht. Dabei wird unweigerlich Staub aufgewirbelt. In Abhängigkeit von der Witterung und der Einsatzdauer wird die örtliche Feinstaubbelastung durch ihren Betrieb erhöht. Eine Untersuchung des Umweltmedizinischen Informationsdienstes (UMID) hat gezeigt, dass es beim Betrieb von Laubbläsern durch das Aufwirbeln von Blütenpollen und Mikroorganismen zu einer Erhöhung der Luftkeimgehalte in der näheren Umgebung kommen kann. Zudem können Mikroorganismen aus Hundekot Krankheitserreger für Mensch und Tier sein.

Nicht immer werden akkubetriebene Geräte eingesetzt. Verbrennungsmotoren von Laubbläsern verursachen, wie jeder Motor, Abgase und stoßen gesundheits-schädliche Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxide aus und tragen so zur Luftverschmutzung bei.

Begründung:

Passantinnen, Passanten und Radfahrer können diesen gesundheitsgefährdenden Gefahren nicht immer ausweichen und tragen auch keinen Atemschutz, wie die Mitarbeiter des Grünflächenamtes es sollten. Kinder sind hier besonders gefährdet. Auch müssten Anwohner Türen und Fenster geschlossen halten. Die Betroffenen sind sich dieser gesundheitlichen Gefährdung oftmals nicht bewusst.

AntragstellerInnen:

Lothar Kramer
Ayse Dalhoff

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