Tarifgerechte Bezahlung der MitarbeiterInnen

der von der Stadt Frankfurt beauftragten Träger der Jugend- und Sozialarbeit im Ortsbezirk 2

Antrag DIE LINKE im Ortsbeirat 2

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten

Laut Beschluss der StVV aus dem Jahr 2012 sollen im Rahmen der mit den Trägern der Jugend- und Sozialarbeit abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen bzgl. der Bezahlung der jeweiligen MitarbeiterInnen nicht nur etwaige Tariferhöhungen, sondern auch gemäß dem jeweils geltenden Flächen- oder Haustarifvertrag finanzielle Mehrbelastungen durch den Aufstieg von MitarbeiterInnen in höhere Erfahrungs- bzw. Betriebszugehörigkeitsstufen berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Auskunft über die den aktuellen Zuwendungen an die im Auftrag der Stadt im Ortsbezirk 2 arbeitenden Träger der Jugend- und Sozialhilfe zugrunde liegenden Kriterien.

Begründung:

Nach dem 2012 beschlossenen Antrag der CDU- und der GRÃœNEN Fraktion NR 241 wurde der Magistrat beauftragt, „Leistungsvereinbarungen so abzuschließen, dass die Personalkostenkalkulation auf dem im jeweiligen Geschäftsfeld gültigen Tarifvertrag beruht. Hierbei sind auch Haustarifverträge zu berücksichtigen.“

Analog zu den Regelungen im TvÖD enthalten auch sog. Haustarifverträge Bestimmungen zur besseren Bezahlung nach Erfahrungs- bzw. Betriebszugehörigkeitsstufen. Nach Auskunft des in der Nachmittagsbetreuung in Bockenheimer Grundschulen tätigen Vereins tragen die tatsächlichen Zuweisungen dieser Selbstverpflichtung jedoch keine Rechnung.

DIE LINKE. im Ortsbeirat 2

Fraktionsvorsitzender:

Hans-Jürgen Hammelmann

Antragsteller:

Hans-Jürgen Hammelmann
Margret Heym-Schmitt

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